Ivo
D 2024
109 min 6 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer ambulanten Palliativpflegerin, die unheilbar Kranke und ihre Angehörigen betreut. Als sie eines Tages die Betreuung einer schwerkranken engen Freundin übernimmt, ergeben sich für sie ganz neue Herausforderungen – zumal sie eine Affäre mit deren Mann beginnt. Die Geschichte zeigt realistisch, nüchtern und in nahezu dokumentarischem Stil den professionellen Umgang der Hauptfigur mit Sterben und Tod. Die sensible, unaufgeregte Herangehensweise ermöglicht es bereits 12-Jährigen, ohne Überforderung mit diesen Themen umzugehen. Auch die Thematisierung von Sterbehilfe sowie einzelne, zurückhaltende Darstellungen von Nacktheit und Sexualität kann diese Altersgruppe in den erzählerischen Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Eva Trobisch |
Drehbuch: | Eva Trobisch |
Darsteller: | Minna Wündrich,Pia Herzegger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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