Rechtssichere Filmförderung ermöglicht nachhaltigen Erfolg des Deutschen Films
Bundesverfassungsgericht urteilt: Filmabgabe ist verfassungsgemäß / SPIO: Urteil stärkt die auf wirtschaftlichen und qualitativen Erfolg ausgerichtete deutsche Filmförderung
Berlin, 28.01.2014
„Heute ist ein guter, ein richtungweisender Tag für den Deutschen Film. Denn nicht nur ist ein ganz entscheidender Finanzierungsbaustein für den Deutschen Film ab heute zukunftsfest. Das heutige Urteil stellt auch den wirtschaftlichen und künstlerisch-kreativen Erfolg des Deutschen Films nachhaltig auf rechtssicheren Grund“, sagt Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft heute im Anschluss an die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe. Im Mai 2011 hatten zwei Betreiber von Filmtheatern in Karlsruhe Beschwerde gegen die im Filmförderungsgesetz geregelte Sonderabgabe für die Inlandsverwertung deutscher Filme eingelegt und dessen Abschaffung verlangt. Der Zweite Senat urteilte heute, dass die Abgabe verfassungsgemäß ist. Ziel der Filmförderung, so das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen zum Urteil, sei nicht die von den Beschwerdeführern beklagte wettbewerbsverzerrende Umverteilung von Geldern. Vielmehr ziele sie auf Strukturverbesserungen im Interesse einer bundesweit attraktiven Kinolandschaft. Dabei sei die Stärkung des wirtschaftlichen Erfolgs deutscher Filme gerade von einer qualitätsorientierten Förderung abhängig. „Wir freuen uns sehr, dass das Höchste Gericht den Kern des Filmwesens und der Filmförderung in so deutlichen Worten erfasst und herausgestellt hat“, so Stehr. „Es formuliert darin zugleich auch den Appell an unsere Branche, unsere Filmförderungsinstitution FFA mit ihren Organen regelmäßig zu überprüfen und an dieser Zielsetzung zu messen.“ In diesem Kontext sei auch die Bestätigung einer ausreichenden demokratischen Legitimierung der Filmförderungsanstalt (FFA) zu sehen. Neben der persönlichen demokratischen Legitimation der Amtsträger in der FFA sei auch inhaltlicher Sachverstand bei allen Entscheidungen erforderlich, um die Zielsetzung der bundesweiten Filmförderung zu erreichen. „Für uns entscheidend ist die eindeutige Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass sowohl der künstlerisch-kreative Sachverstand als auch der wirtschaftliche Sachverstand und wirtschaftliche Verwertungsinteressen bei der personellen Besetzung unserer Fördergremien berücksichtigt werden müssen. An dieser Vorgabe muss die Branche die Wirklichkeit der Gremienbesetzung stets messen.“ Zudem habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das Filmförderungsgesetz immer wieder auch hinsichtlich aktueller Marktbedingungen insbesondere auf die Abgabenregelung und inhaltliche Ausrichtung hin überprüft werden müsse. All dies könne nun bei der anstehenden großen Novellierung des Filmförderungsgesetzes berücksichtigt werden. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater, Videoprogramm und Fernsehen. Als Dachverband von derzeit 17 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern. Urteil des Bundesverfassungsgerichts Kontakt für Presseanfragen Horst Martin Pressebüro Martin Telefon: 0163/5109765 |
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