„Wer Wettbewerbsrecht über Urheberrecht stellt, trifft die Vielfaltssicherung“: Filmwirtschaft braucht Territorialität

Berlin, 24.07.2015

Die inhaltliche Vielfalt, das mittelständische Wachstum und die zunehmend internationale Ausrichtung der deutschen Filmwirtschaft beruhen auf einem grundlegenden Prinzip: der räumlich und zeitlich begrenzten Vergabe von Filmlizenzen. Nach Forderungen des Vizepräsidenten der EU-Kommission Andrus Ansip, dieses Prinzip abzuschaffen, startet nun auch EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der Einleitung eines Kartellverfahrens gegen sechs US-amerikanische Filmstudios und den Pay TV-Anbieter Sky UK einen Angriff auf das Territorialitätsprinzip. Nach Auffassung der Kommissarin sollen die europäischen Binnenmarktvorschriften bereits heute geeignet sein, das in internationalen Abkommen festgeschriebene Territorialitätsprinzip im Urheberrecht zu brechen. Danach dürften die Filmstudios und Sky keine Verträge mehr schließen, die dem Pay TV-Anbieter untersagen, auch Verbrauchern aus solchen Ländern Zugang zu ihre Bezahlinhalten zu ermöglichen, für die Sky keine Rechte erworben hat. Die sieben Unternehmen, an die sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte richtet, haben nun Gelegenheit, die Untersuchungsakte einzusehen und Stellung zu nehmen. Eine Frist für den Abschluss der Ermittlungen ist nicht festgesetzt.

„Alle Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft, große wie für kleine, bekennen sich gemeinsam zum Mechanismus der territorialen Lizenzvergabe, weil er das wirtschaftliche und kulturelle Rückgrat des Filmschaffens ist“, sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Das gelte es zu bedenken, wenn wie derzeit intensiv um die Zukunft Europas gerungen wird. „Kulturelle Vielfalt schafft Arbeitsplätze, schafft Wachstum und Raum für regionale und kulturelle Besonderheiten unter einem gemeinsamen europäischen Dach.“

Nicht zuletzt aus diesem Grund unterstützt auch das Europäische Parlament das Territorialitätsprinzip mit großer Mehrheit. Erst am 9. Juli hatten die Abgeordneten in einer Entschließung zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte festgestellt, dass das Territorialitätsprinzip ein inhärentes Merkmal des Urheberrechts ist und zu bekräftigen sei. „Diesen politischen Willen gilt es nun umzusetzen, sowohl in der anstehenden Reform des Urheberrechts und der Kabel- und Satellitenrichtlinie wie auch in der Auslegung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im europäischen Binnenmarkt“, so Holighaus. „Wer das Wettbewerbsrecht über das Urheberrecht stellt, trifft den Mechanismus der Vielfaltssicherung. Das kann nicht im Interesse einer lebendigen europäischen Gemeinschaft sein.“

Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater, Videoprogramm und Fernsehen. Als Dachverband von derzeit 18 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen und eine Vielzahl von Einzelpersonen der Filmwirtschaft. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern.

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