SPIO dankt für Maßnahmen gegen Filmpiraterie im Netz

In einem Brief an die sächsische Landesregierung dankte SPIO-Präsident Steffen Kuchenreuther für die laufenden Ermittlungen gegen Betreiber illegaler Internetplattformen. Im Fokus der Staatsanwaltschaft steht "kino.to".

Offener Brief von Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Herrn Staatsminister Markus und das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa, Herrn Staatsminister Dr. Jürgen Martens

Wiesbaden, 6. Juli 2011

Sehr geehrter Herr Staatsminister Ulbig,
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Martens,

im Namen der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, dem Dachverband der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, und auch ganz persönlich möchte ich Ihnen Dank und Anerkennung aussprechen für das sächsische Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Seite "kino.to". Wegen der herausragenden Bedeutung dieses Verfahrens als Signal, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, möchten wir unseren Dank auch öffentlich kundtun.

Mit großem Interesse haben wir wahrgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Seite "kino.to" eingeleitet hat und hierzu, wie den Medien zu entnehmen war, umfangreiche Maßnahmen zur Beweissicherung durchgeführt hat, darunter zahlreiche Durchsuchungen und Verhaftungen von Tatverdächtigen.

Die Filmwirtschaft hat das Phänomen "kino.to" seit Jahren mit zunehmender Sorge beobachten und dabei feststellen müssen, dass diese illegale Plattform für raubkopierte Filme im Internet bei deutschen Nutzern rapiden Zulauf genommen hat. Der Filmwirtschaft sind dadurch auf allen Ebenen der Wertschöpfung große Verluste zugefügt worden. Da in Deutschland zahlreiche Arbeitsplätze von der Filmwirtschaft abhängen, sind solche illegalen Filmangebote im Internet auch volkswirtschaftlich eine erhebliche Schadensquelle.

Die Filmwirtschaft in Deutschland investiert in erheblichem Ausmaß in die Zurückdrängung der Filmpiraterie, nicht zuletzt über die Arbeit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die in Sachen "kino.to" im April 2011 Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erstattete. Seither ist es gelungen, wie den Medien zu entnehmen war, mit den Ring der Betreiber von "kino.to" eine hochgradig kriminelle Vereinigung zu zerschlagen, die auf Kosten der Filmwirtschaft auf illegale Weise Millionen verdient hat.

Wir möchten, sehr geehrte Herren Minister, unseren Dank und unsere Anerkennung für die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden aussprechen, nicht nur dafür, dass sie die enorme Dimension dieses Falles erkannt und durch Bereitstellung entsprechender Ermittlungsressourcen gewürdigt hat, sondern auch dafür, dass seitens des Freistaats Sachsen mit der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) eine derart kompetente und effektive Behörde mit der Ausermittlung dieses Falles betraut wurde.

Aus Sicht der SPIO hat die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der ihr angeschlossenen INES Modellcharakter in Deutschland. Mit der Schaffung einer solchen Ermittlungsbehörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, von der zunehmend auch die Filmwirtschaft in Form der Filmpiraterie betroffen ist, werden staatlicherseits neue Maßstäbe gesetzt für die Bekämpfung der Kriminalität in Zeiten des Internets.

Die deutsche Filmwirtschaft sieht dem Fortgang des Ermittlungsverfahrens in Sachen "kino.to" mit großem Interesse entgegen.

Hochachtungsvoll
Steffen Kuchenreuther

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Zum Hintergrund
Am 8. Juni 2011 führte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzertierten Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal "kino.to" geführt. Begonnen hat dieses aktuelle Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April 2011. Vorausgegangen waren jahrelange Vorermittlungen dieser Organisation. Deren Erkenntnissen zum System "kino.to" deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Die Domain kino.to wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von "kino.to" wurden festgenommen, das Verfahren läuft.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.