Gut besucht tagte am Donnerstag, den 13. Januar 2005 in
München die SPIO Arbeitsgemeinschaft II, die sich mit dem Regelungsbedarf
zwischen Kino und Verleih befasst. Im Mittelpunkt der von SPIO Präsident Steffen
Kuchenreuther geleiteten engagierten Diskussion standen Überlegungen, wie sich
die erfreuliche Tendenz zu steigenden Kinobesuchszahlen weiter fortsetzten ließe
sowie technische Fragen. Diskutiert wurde über eine Neuregelung der
Freikartenvergabe, über die wachsende Bedeutung besucherspezifischer,
individualisierter Marketingmaßnahmen, über das Ziel, den Kinobesuch noch
attraktiver zu machen und die Notwendigkeit, klare Spielregeln für die
Auswertungskette zu definieren. Die Kinoseite äußerte den Wunsch nach mehr
digitalem Content im Trailerbereich, wobei die Verleihseite die Notwendigkeit
zufriedenstellender Qualitätsstandards der Projektion einforderte. Kino und
Verleih versicherten sich hier eng zusammen- und bei der Arbeitsgruppe des FDW
zum "digitalen Vorprogramm" gemeinsam mitzuarbeiten.
Von Seiten des
Verleihs wurde thematisiert, dass in Deutschland - anders als in anderen
europäischen Ländern - der Arthousefilmbereich sein volles
Besucherpotential nicht ausschöpfe. Diskutiert wurde, wie hier Verbesserungen
erzielt werden könnten, wobei Einigkeit darüber bestand, dass gerade
Arthousefilme, die eher ein älteres Publikum ansprechen, längere Verweilzeiten
im Kino brauchen, damit eine positive Mundpropaganda ihre Wirkung entfalten
kann.
Erörtert wurde der Stand der Kampagne "Raubkopierer sind
Verbrecher" im Rahmen der Antipirateriemaßnahmen der Filmwirtschaft. Bemängelt
wurde die Zurückhaltung auf Seiten der Kinos, was den Einsatz der Spots und
Materialien betrifft. Die Verbandvertreter appellierten gemeinsam an die
Filmtheaterunternehmer, die Kampagne stärker zu unterstützen.
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