Wirtschaftswachstum im Mittelstand, mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Digitalwirtschaft und Zugang zu Informationen und Kulturangeboten aus ganz
Europa: Diese Ziele der EU-Kommission für die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarkts unterstützt die deutsche Filmwirtschaft ausdrücklich. Die am 6. Mai 2015 veröffentlichte Strategie der EU-Kommission, wonach u.a. die territoriale Rechtevergabe im Onlinefilmgeschäft als unfaire Diskriminierung und Handelsbarriere abzuschaffen ist, steht diesen selbst gesetzten Zielen jedoch entgegen:
„Internationalität und Vielfalt in Filmproduktion und Filmangebot sind Realität in Deutschland und Europa und ein wesentlicher Wachstumstreiber für unsere
Filmunternehmen“, sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. „Die angekündigten Maßnahmen der EU-Kommission könnten diese
Entwicklung jedoch ins Gegenteil verkehren. Wenn Sende- und Onlinelizenzen ihre territoriale Geltung verlören, müssten die Investoren im europäische Filmgeschäft – Verleiher, Weltvertriebe und Produzenten – auf ihre einzige Sicherheit, die
selbstbestimmte Langzeitverwertung auf Plattformen und im TV, verzichten. Das können vielleicht Konzerne, die kleinen und mittelständischen Unternehmen der
europäischen Filmwirtschaft können das auf keinen Fall.“
Mögliche Folgen
1.)
Europäische Koproduktionen werden nicht mehr hergestellt.
Sind Sende- und Onlinelizenzen nicht mehr entlang territorialer Grenzen teilbar, dann können auch Kosten und Risiken einer gemeinsamen Filmproduktion nicht
länger geteilt werden – das Aus für die europäische Koproduktion, deren Grundidee es ist, Risiken zu verteilen, um gemeinsam höhere Budgets für wettbewerbsfähige Filme aufzustellen.
2.) Der europäische Film findet im Kino nicht mehr statt.
Würde die territoriale Geltung von Onlinelizenzen für Kinofilme aufgehoben, dann könnten Filme aus den europäischen Nachbarländern im eigenen Land nicht mehr
ins Kino kommen; zu groß wäre das Risiko, dass ein Film an der Kinokasse nicht reüssiert und ohne territorial begrenzte VoD- und Sendelizenz die Investitionen in die Rechte und das Marketing über den Long Tail nicht einspielen kann. Den europäischen Kinos, in denen der Marktanteil europäischer Filme aktuell bei 34 Prozent liegt, gingen wesentliche Umsätze verloren; ebenso den Verleihern im europäischen Lizenzhandel. Ihre gesellschaftliche Aufgabe als Vermittler von Vielfalt in ganz Europa könnten die Unternehmen nicht länger erfüllen.
3.) Vielfalt ist auf Plattformen nicht auffindbar.
Zwar haben große VoD-Plattformen unter den Bedingungen des Digitalen Binnenmarkts die Möglichkeit, Filme aus Europa für den gesamten Binnenmarkt zu
kaufen und zur Verfügung zu stellen. Doch in ein zielgruppengenaues, die nationalen Besonderheiten berücksichtigendes Marketing für jeden einzelnen Film,
würde es nicht mehr geben; Investitionen in erschiedene Sprachfassungen würden sich kaum noch rentieren. Die Folge: Trotz vermeintlich größerer Verfügbarkeit verengt sich der Blick der Nutzer auf jene Filme, für die es ein internationales Marketing gibt. So bestimmen die Plattformen, welcher Film die Aussicht hat, gefunden und gesehen zu werden.
Die Europäische Kommission hat ihre Ziele zur Vollendung des Digitalen Binnenmarkts am 6. Mai 2015 vorgestellt. Bis Ende 2016 sollen sie in insgesamt 16
Teilmaßnahmen in Gesetzgebungsvorschläge münden.
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater, Videoprogramm und Fernsehen. Als Dachverband von derzeit 18 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen und eine Vielzahl von Einzelpersonen der Filmwirtschaft. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern.
Kontakt für Presseanfragen
Horst Martin
Pressebüro Martin
Telefon: 0163/5109765
E-Mail:horst.martin[at]pressebueromartin.de
|
|