Ein Film, viele Alterskennzeichen und Ausübung des Elternrechts im Kinosaal

Traditioneller Austausch zwischen Medienanstalt Hessen und FSK feiert 10-jähriges Jubiläum

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Der gesetzliche Jugendmedienschutz stand im Zentrum der traditionellen Gespräche zwischen der Medienanstalt Hessen und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) am 11. Juli 2024 in Wiesbaden. Jugendschutz für mediale Inhalte ist je nach Verbreitungsweg, Medientyp sowie Nutzerzahl unterschiedlich reguliert. Zum Jugendschutzgesetz in Verantwortung des Bundes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder ist seit Februar 2024 der Digital Services Act (DSA) als EU-Verordnung hinzugekommen. Trotz weitgehend übereinstimmender Schutzziele und des ersichtlichen Bemühens um die Abgrenzung von Zuständigkeiten existieren auch regulatorische Überschneidungen und Inkongruenzen. Für Aufsichtsorgane, Selbstkontrollen und Unternehmen ist dies eine besondere Herausforderung.

"Mediale Vertriebswege sind hoch dynamisch und nicht an regulatorischen Zuständigkeiten orientiert. Praktische Relevanz entfaltet eine nicht anschlussfähige Regulierung an den Schnittstellen der Gesetze: So werden Kinofilme mit einheitlicher FSK-Freigabe von Streaminganbietern nach Stichproben aus 2024 und 2023 in etwa jedem fünften Fall mit einer abweichenden Altersangabe verbreitet. Bei Serien mit FSK-Freigabe ist die Abweichung sogar noch höher. Wenn gleiche Inhalte derart unterschiedlich gekennzeichnet und verbreitet werden, untergräbt dies Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Jugendmedienschutzes dort, wo er die höchste Relevanz hat: bei Eltern, Kindern und Jugendlichen. Wir appellieren an die Gesetzgeber, sich für eine anschlussfähige Regulierung einzusetzen“, so Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK.

Weiterer Anpassungsbedarf folgt aus dem Erzieherprivileg der Eltern. Diese können bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung frei darüber entscheiden, welche Medien ihre Kinder wahrnehmen – außer im Kino. Dort gilt eine Ausnahme für elternbegleitetes Kino nur für die Freigabe ab 12 Jahren. Danach dürfen Kinder ab sechs Jahren – mithin ab der benachbarten niedrigeren Altersstufe – bei öffentlichen Vorführungen von Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, in Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen anwesend sein.

Hierzu Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen: „Kinder- und Jugendmedienschutz im Zeitalter digitaler und weltweit verfügbarer Medieninhalte ist Risikomanagement. Sicherheit gibt es weiterhin an der Kinokasse. Hier ist der Gesetzgeber gut beraten, die bestehende Regelung für elternbegleitetes Kino auf die Alterskennzeichen FSK 6 und FSK 16 auszuweiten. Denn das grundgesetzlich verbürgte elterliche Erziehungsrecht zeigt staatlich verordnetem Jugendschutz seine Grenzen auf. Dieser darf sich nicht als Bevormundungsinstrument für Eltern und ihre Erziehungskonzepte erweisen. Und auch aus dem Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen gilt: Kulturelle Teilhabe und Identitätsbildung finden nicht im medienfreien Raum statt. Und eine gelungene Sozialisation erfordert eben auch die Auseinandersetzung mit Filmen, die Kinder und vor allem Jugendliche intellektuell herausfordern. Und an denen sie mit ihrer Haltung wachsen können.“ In den Räumen der FSK im Deutschen Filmhaus trafen sich der Direktor der Medienanstalt Hessen, Prof. Dr. Murad Erdemir, und die stellvertretende Direktorin und Justiziarin der Medienanstalt Hessen, Kerstin Waldeck, gemeinsam mit dem Geschäftsführer der FSK, Stefan Linz, dem Sprecher der Filmwirtschaft bei der FSK, Peter Kaun, und der Syndikusanwältin der FSK sowie Leiterin von FSK.online, Christina Mack. Der traditionelle Austausch zwischen Regulierern und Selbstkontrolleinrichtung, im April 2014 als „Frühlingsgespräche“ gestartet, feierte sein 10-jähriges Jubiläum. Er wird im Frühjahr 2025 in Kassel fortgesetzt.

v.l.n.r.: Christina Mack, Prof. Dr. Murad Erdemir, Stefan Linz, Kerstin Waldeck, Peter Kaun

Foto: FSK



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