Dürfen Kinder in Begleitung von Erwachsenen Kinofilme mit einer höheren Altersfreigabe ansehen? |
Die PG-Regelung (Parental Guidance) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Die Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern übertragen. Filme mit den FSK-Kennzeichen "ab 6 Jahren", "ab 16 Jahren" oder "ab 18 Jahren" dürfen auch weiterhin nicht von jüngeren Kindern und Jugendlichen besucht werden. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Gibt es eine Übersicht der FSK-geprüften Filme? |
Aktuelle FSK-Alterskennzeichen für alle Filme, DVDs, Blu-ray Discs, Videos, und Trailer, die ab 02.01.2003 von der FSK geprüft und mit einem Kennzeichen versehen worden sind, können Sie kostenlos in unserer Datenbank abrufen: FSK-Freigaben |
Darf ich mir Filme kaufen, die nicht für meine Altersgruppe freigegeben sind? |
Kino- und Videofilme müssen laut Jugendschutzgesetz mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. DVDs, Blu-ray Discs und vergleichbare Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Kino, Einzelhandel und Videotheken) nur Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, die das gekennzeichnete Alter erreicht haben. |
Warum werden Filme geschnitten? |
In den allermeisten Fällen werden Schnitte (Kürzungen) von den Antragstellern selbst durchgeführt, um die Auswertungschancen eines Films zu verbessern. Es liegt also im Ermessen des Antragstellers, ob er Schnitte durchführen will oder ob er auf eine niedrigere Einstufung verzichtet und einen Film in ungekürzter Fassung in die Kinos bringt bzw. auf anderen Trägermedien veröffentlicht. Bei Filmen, die nach nochmaliger Prüfung in veränderter Fassung eine andere Freigabe erhalten haben, ist es verbindlich, dass diese Freigabe nur mit einem Titelzusatz wie z. B. "bearbeitete Fassung" oder "gekürzte Fassung" veröffentlicht wird.
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie unter Publikationen: Folker Hönge: Mythos und Realität - Anmerkungen zum Thema "Schnitte im Film".
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FSK heißt "Freiwillige Selbstkontrolle". Warum darf ich dann nicht selbst entscheiden, ob ich mich als Jugendlicher an die Altersfreigaben halte? |
Freiwillig ist die Vorlage von Filmen zur Prüfung für die Filmwirtschaft, da keine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht. Allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen und von den Bundesländern übernommen wird. |
Ist die FSK-Kennzeichnung Gesetz, Richtlinie oder Empfehlung? |
Die Altersfreigaben der FSK sind explizit keine pädagogischen oder ästhetischen Empfehlungen für eine bestimmte Alterstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Rubriken Links zu Filmempfehlungen. |
Darf ich meinem Kind zu Hause Filme zugänglich machen, die nicht für seine Altersgruppe freigegeben ist, ohne behördliche Konsequenzen befürchten zu müssen? |
Grundsätzlich regelt der Staat nicht, wie welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Das ist und bleibt Recht und Verantwortung der Eltern. |
Was kann man Eltern empfehlen? |
Eltern sollten ihren Kindern nur solche Filme erlauben, die eine entsprechende Altersfreigabe haben. Sie sollten außerdem mit ihrem Kind über die Filme und das Interesse daran sprechen und gemeinsam Nutzungsregeln vereinbaren. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Rubriken Links zu Filmempfehlungen und Publikationen. |
Was heißt bei der Altersfreigabe "unrated"? |
Mit "unrated" gekennzeichnete Filme wurden nicht geprüft und verfügen über keine Altersfreigabe. Sie dürfen somit nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. |
Gelten in Deutschland Freigaben anderer Länder? |
Nein, in Deutschland gelten ausschließlich die Alterskennzeichnungen der FSK. |
Was bedeutet "Keine Jugendfreigabe"? Freigegeben für alle Altersgruppen oder erst ab 18 Jahren? |
Filme mit dem Kennzeichen "Keine Jugendfeigabe" dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Bei Videoveröffentlichungen (DVD, Blu-ray etc.) wird das Kennzeichen seit 2009 einheitlich durch die neue Kennzeichnung "FSK ab 18" ersetzt. Filme, die ohne Altersbeschränkung freigegeben sind, tragen seitdem das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben". Besuchen Sie für ausführliche Informationen unseren Bereich Altersstufen und FSK-Kennzeichen.
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Ist die FSK-Freigabe verbindlich? |
Ja, laut Jugendschutzgesetz müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (z.B. in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben. |
Muss die FSK-Kennzeichnung bei einer schulinternen Vorführung beachtet werden? |
Die Alterfreigaben sind auch für schulische Veranstaltungen verbindlich, es kann aber in Einzelfällen davon abgewichen werden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen. Nicht jede Auseinandersetzung mit indizierten Materialien, die pädagogisch begründet und sinnvoll erscheint, ist zulässig. Während in Bezug auf politische und historische Inhalte die so genannte Sozialadäquanzklausel eine Auseinandersetzung auch mit verfassungswidrigen, extremistischen Inhalten erlaubt, dürfen indizierte und pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Auch Filme, die nicht oder mit "ab 18/Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme personensorgeberechtigter Personen (z.B. Eltern).
Der Filmeinsatz im Unterricht ist möglich, wenn der Film im Klassenverband gezeigt wird und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterrichtsstoff steht, also Vor- und Nachbereitung selbstverständlich sind, alle Teilnehmer/innen einverstanden sind, dass von der Alterskennzeichnung abgewichen wird, besonders problematische Szenen vorher angekündigt werden, die Schulleitung informiert ist und bei größeren Projekten und größerer Abweichung von der Alterskennzeichnung das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt wird.
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Werden Filme bei der Prüfung komplett oder nur auszugsweise gesichtet? |
Es wird immer der gesamte Film gesichtet, von Anfang bis zum Ende. Nur so kann der Prüfausschuss eine mögliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche beurteilen. |
Ist Zeichentrick automatisch geeignet für kleine Kinder? |
Nein, auch Zeichentrick- und Animationsfilme durchlaufen die regulären Prüfungsverfahren. Die Altersfreigaben können durchaus von FSK ab 0/freigegeben ohne Altersbeschränkung bis hin zu FSK ab 18/keine Jugendfeigabe variieren. Achten Sie daher auch bei solchen Produktionen auf das FSK-Kennzeichen. |
Ich möchte mich über einen Film, den ich im Fernsehen gesehen habe beschweren. Wer ist zuständig? |
Für den Jugendschutz im privaten Fernsehen ist die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zuständig. Die FSF bietet eine Jugendschutzhotline an, die Anfragen und Beschwerden bezüglich des Jugendschutzes im Fernsehen entgegennimmt. Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Links zu weiteren Selbstkontrolleinrichtungen. |
Ich möchte mich über ein Kennzeichen eines Computer- oder Videospiels beschweren. Wer ist zuständig? |
Für den Jugendschutz bei Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig. Bitte wenden Sie sich an die dortigen Verantwortlichen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Links zu weiteren Selbstkontrolleinrichtungen. |