Importware aus EU-Ländern
Fehlende FSK-Siegel bedeuten großes Risiko
Händler müssen aufpassen, wenn sie Importware anbieten, worauf Alain Strehle (Head of Sales/Rental Universal Pictures Germany) hinweist: "In der Vergangenheit tauchte in Verbrauchermärkten immer mal wieder Importware aus EU-Ländern auf. Der letzte mir bekannte Fall betraf unseren Titel 'State of Play - Stand der Dinge', der etwa sechs Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin als Import-DVD in einigen Outlets erhältlich war. Problematisch daran ist nicht der Import an sich, sondern der potenzielle Weiterverkauf an Minderjährige. Da solche Produkte keine deutschen FSK-Siegel vorweisen, dürfen sie ausschließlich an Erwachsene verkauft werden." Strehle hat recht, wie auch aus einem Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hervorgeht. Darin führt Folker Hönge, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, zunächst aus, dass aktuell angebotene Importware in einem direkten Zusammenhang mit den neuen FSK-Altersfreigabekennzeichen und den damit verbundenen Platzierungsgeboten steht: "Gerade die Großmärkte sind zunehmend dazu übergegangen, nur noch neu gekennzeichnete Waren in ihrem Sortiment anzubieten. Das ist sehr erfreulich. Allerdings stellt dies zahlreiche Anbieter vor das Problem, die rechtlich zustehenden Übergangsfristen verkürzen zu müssen, da sie die noch nicht mit den neuen Kennzeichen versehenen Produkte nicht mehr an die Großmärkte abgeben können. Da die Neu- oder Umkennzeichnung zu einer Verteuerung der angebotenen Waren geführt hat, sind einige Händler dazu übergegangen, DVD-Filme und auch Spiele aus dem europäischen Ausland zu importieren, um sie hier preisgünstig auf den Markt zu bringen". Problematisch daran sei, dass auf den importierten DVDs nicht die deutschen FSK-Kennzeichen zu sehen seien. Zwar seien sie häufig mit den Altersfreigabesiegeln des Britisch Board of Filmclassification versehen, weil Händler sich größtenteils in Großbritannien bedienten. Doch hätten diese in Deutschland keine rechtliche Gültigkeit. Hönge: "Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen alle Trägermedien, die in Deutschland Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, mit dem FSK-Kennzeichen versehen sein. Jugendschutz fällt damit unter nationale Gesetzgebung. Das heißt, nicht korrekt gekennzeichnete Produkte sind zu behandeln wie nicht gekennzeichnete Medien! Sie dürfen in der Öffentlichkeit nur an Erwachsene über 18 Jahre abgegeben werden. Diese Tatsache ist vielen Händlern nicht bewusst." So käme es zu der paradoxen Situation, dass einzelne Händler von den Anbietern nur noch Ware mit den neuen FSK-Kennzeichen abnähmen, andererseits jedoch Grauimporte ohne FSK-Siegel an Kinder und Jugendliche abgäben. Letzteres sei ein eindeutiger Verstoß gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung, auch wenn Hönge nicht glaubt, dass Händler diese mit Grauimporten "bewusst umgehen" wollen. Quelle: VideoMarkt 22-2009 |