Die Mitgliedsverbände der Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft hat am Mittwoch, den 24. November auf ihrer jährlichen
Mitgliederversammlung in München einstimmig einige Änderungen der SPIO-Satzung
beschlossen.
Das sogenannte Vetorecht wurde gestrichen. Bislang hatten
SPIO Mitgliedsverbände ein Vetorecht, wenn ihre grundsätzlichen Interessen
betroffen waren. Eine Beschlussfassung der SPIO konnte dann nicht zustande
kommen. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschlüsse der SPIO – und hierunter
fallen auch politische Stellungnahmen künftig mit einer dreiviertel Mehrheit
gefasst werden können.
Weggefallen ist die aus der Gründungszeit der
SPIO stammende Festschreibung von gleichsam geborenen Mitgliedern des
Präsidiums. Geborene Mitglieder des SPIO Präsidiums waren bislang je ein
Vertreter des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater, des Verbandes der
Filmverleiher und des Verbandes Deutscher Spielfilmproduzenten. Die Neuregelung
sieht vor, dass künftig je ein Vertreter all der Mitgliedsverbände Anrecht auf
einen Sitz im Präsidium hat, die den vollen Mitgliedsbeitrag an die SPIO
entrichten.
Ferner wurde beschlossen, dass derjenige Mitgliedsverband,
dessen Vertreter das Amt des SPIO-Präsidenten übernimmt, einen weiteren
Vertreter im Präsidium zur Wahl vorschlagen darf. Diese Neuregelung macht
deutlich, dass die Aufgabe des SPIO- Präsidenten als die eines politischen
Sprechers und Repräsentanten der gesamten Film-, Video- und Fernsehwirtschaft in
Deutschland gesehen wird.
Die neue Satzung trat unmittelbar nach
Beschlussfassung in Kraft. Als Vertreter des HDF wurde Herr Dr. Negele, der
Präsident des HDF, in das SPIO-Präsidium gewählt.
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