Junges Licht
D 2016
122 min 13 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Junges Licht
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Im Ruhrgebiet der 1960er Jahre spielende Familiengeschichte: Aus der Perspektive des 12-jährigen Sohnes Julian wird der ereignisreiche Alltag der Familie in ihrem Arbeiterviertel gezeigt. Kinder ab 12 Jahren finden in dem jungen Protagonisten eine positive Identifikationsfigur. Eine dramatische Szene, in der Julian von einem älteren Jungen zum Anfassen einer Frauenleiche gedrängt wird, kann von jungen Zuschauern problemlos als "Mutprobe" unter Jugendlichen in einer rauen Alltagswelt verstanden und angemessen verarbeitet werden. Eine andere Szene, in der Julian von seiner Mutter mit dem Kochlöffel geschlagen wird, kann Kinder emotional belasten. Da sie aber in den Kontext der erzählten Geschichte eingebettet ist und zudem slapstickartig inszeniert ist, kann sie von 12-Jährigen verarbeitet werden.. Zudem ist auch für jüngere Zuschauer offensichtlich, dass es sich hier um eine Darstellung vergangener Zeiten handelt. Eine Irritation oder Überforderung lässt sich daher auf allen Ebenen ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Adolf Winkelmann |
Drehbuch: | Adolf Winkelmann, Nils Beckmann, Till Beckmann |
Kamera: | David Slama |
Darsteller: | Charly Hübner, Lina Beckmann, Peter Lohmeyer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen