Victor Frankenstein - Genie und Wahnsinn
USA 2015
110 min 18 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Im 19. Jahrhundert spielendes Horrormärchen über die Versuche des Wissenschaftlers Frankenstein, aus toter Materie ein lebendiges Wesen zu erschaffen. Der Film enthält einige Szenen, die bei Jugendlichen ab 16 Jahren Abscheu erzeugen können (z.B. detailreiche Experimente mit Tierorganen). Von einer emotionalen Überforderung ist dabei allerdings nicht auszugehen, da 16-Jährige sich mühelos von den eindeutig irrealen Geschehnissen distanzieren können. Auch die im Film präsentierten Monster (z.B. halb Schwein, halb Schimpanse) sind als Figuren kaum bedrohlich, sondern wirken oftmals eher amüsant. Vereinzelt gibt es Gewaltszenen, die aber schlüssig in die Dramaturgie eingebunden sind und nicht selbstzweckhaft ausgespielt werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Paul McGuigan |
Drehbuch: | Max Landis |
Kamera: | Fabian Wagner |
Darsteller: | James McAvoy, Daniel Radcliffe, Jessica Brown Findlay |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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