The Witch
CDN/USA 2015
92 min 53 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
The Witch
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Im Neuengland des 17. Jahrhunderts spielender Horrorfilm über eine arme, sehr gottesfürchtige Familie, die scheinbar von einer Hexe heimgesucht wird. Der Film ist von einer düsteren, intensiven Atmosphäre geprägt; er enthält zahlreiche Gruselszenen. Jugendliche ab 16 Jahren haben auf Grund ihres Entwicklungsstands aber kein Problem, die Spannungsmomente angemessen zu verarbeiten. Die teils surreale Anmutung der Schreck- und Schauermomente (z.B. wenn die Mutter einer Krähe die Brust gibt) und der historische Spielort erleichtert es jugendlichen Zuschauern, eine emotionale Distanz zu wahren. Der Film kann eine emotionale Anspannung erzeugen, von einer Überforderung ist bei der Altersgruppe ab 16 Jahren aber nicht auszugehen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Robert Eggers |
Drehbuch: | Robert Eggers |
Darsteller: | Anya Taylor-Joy, Ralph Ineson, Kate Dickie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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