God of Happiness
D/F/GO 2015
93 min 32 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen georgischen Filmregisseur, der sich in Deutschland als Komparse durchschlägt. Als seine Tochter zu Besuch kommt, gaukelt er ihr Erfolg und Luxus vor – mit turbulenten Folgen. Der Film ist weitgehend ruhig erzählt, konzentriert sich auf seine sympathischen Figuren und wartet mit zahlreichen skurrilen Elementen und sarkastischem bis makabrem Humor auf. Einzelne Film-im-Film-Szenen über den Zweiten Weltkrieg können dabei Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, diese Szenen zu entschlüsseln und in den Kontext einzuordnen. Auch von der vereinzelt vulgären Sprache können sie sich ausreichend distanzieren. Von einer Überforderung ist für diese Altersgruppe nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Dito Tsintsadze |
Drehbuch: | Dito Tsintsadze |
Darsteller: | Nadeshda Brennicke, Lasha Bakradze, Tina Meliava |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen