24 Wochen
D 2015
101 min 59 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
24 Wochen
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über ein Paar namens Astrid und Markus, die erfahren, dass ihr zweites, noch ungeborenes Kind das Downsyndrom sowie einen schweren Herzfehler hat; die Entscheidung für oder gegen eine Spätabtreibung wird zur Belastungsprobe. Der Film enthält einige sehr emotionale Konflikt- und Streitsituationen sowie eine etwas grobe Sexszene zwischen Astrid und Markus, welche die emotionale Belastung des Paares verdeutlichen soll. Einzelne Szenen können für Kinder ab 12 Jahren eine emotionale Herausforderung darstellen (z.B. die schmerzhafte Abtreibung am Ende), von einer nachhaltigen Belastung ist aber nicht auszugehen. Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihres kognitiven und psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen sowie den Grundkonflikt zu verstehen, angemessen einzuordnen und kritisch zu hinterfragen. Beeinträchtigungen stehen daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anne Zohra Berrached |
Drehbuch: | Anne Zohra Berrached |
Kamera: | Carl Gerber |
Darsteller: | Friede Clausz, Julia Jentsch, Bjarne Ingmar Mädel, Johanna Gastdorf |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen