Verrückt nach Fixi
D 2016
94 min 31 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Verrückt nach Fixi
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über einen Abiturienten, der von allen gehänselt wird, weil er noch Jungfrau ist. Als er eines Tages eine Sexpuppe geschenkt bekommt und diese zum Leben erwacht, wandelt er sich zum coolen Typen – und vergisst beinahe, was wirklich wichtig ist. Der jugendaffin gestaltete Film erzählt mit typischen Elementen der Teenagerkomödie und zahlreichen Überzeichnungen von Selbstbewusstsein, ersten sexuellen Erfahrungen und wahrer Freundschaft. Einige Derbheiten sowie die klischeehaften Geschlechterrollen können dabei Kinder unter 12 Jahren irritieren, da sich ihnen die Ironie der Darstellung noch nicht erschließt. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, den Humor und die Überzeichnungen zu entschlüsseln und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen erschließt sich auch die Betonung positiver Werte wie Toleranz und Freundschaft, sodass keine beeinträchtigende Wirkung für diese Altersgruppe zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mike Marzuk |
Drehbuch: | Mike Marzuk |
Darsteller: | Jascha Rust, Roland Schreglmann, Lisa Tomaschewsky |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen