GLEISSENDES GLÜCK
D 2016
101 min 48 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
Drama über eine verzweifelte, in ihrer Ehe mit einem gewalttätigen Mann gefangene Frau und ihre Begegnung mit einem Psychologen, der die Suche nach dem Glück propagiert, jedoch selbst auch seine dunklen Seiten hat. Der Film ist geradlinig, ruhig und eindringlich erzählt, er konzentriert sich auf das Zusammenspiel und die Gespräche der beiden Protagonisten. Einzelne intensive Szenen von Gewalt und Bedrohungen in der Ehe sowie explizit geschilderte, drastische sexuelle Phantasien können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren irritieren und überfordern, da der Film nur wenig Entlastung bietet. 16-Jährige sind aber in der Lage, diese Aspekte den Charakteren zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen erschließen sich die dargestellten Konflikte, die sie kritisch hinterfragen können. Eine Überforderung ist für 16-Jährige auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sven Taddicken |
Drehbuch: | Sven Taddicken, Stefanie Veith, Hendrik Hölzemann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen