Train to Busan
ROK 2016
117 min 58 sek
Splendid Film GmbH, Köln
Horrorthriller über einen Vater, der angesichts einer Zombieseuche mit seiner Tochter in einem Hochgeschwindigkeitszug flüchten will. An Bord muss er gemeinsam mit anderen Menschen den Kampf gegen mitreisende Zombies aufnehmen. Der Film enthält zahlreiche blutige Gewaltszenen, die aber nicht selbstzweckhaft inszeniert sind, sondern sich stets aus der Dramaturgie der Geschichte entwickeln. Zugleich betont der Film Tugenden wie Solidarität, Mitgefühl und Selbstlosigkeit; auch gesellschaftliche Probleme wie soziale Ungerechtigkeit und Klassenunterschiede werden thematisiert. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands fähig, diese Differenzierungen zu verstehen und die Gewaltszenen in diesen Kontext einzuordnen. Daher lassen sich sowohl Überforderungen, als auch sozialethische Desorientierungen ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Yeon Sang-ho |
Darsteller: | Gong Yoo, Ma Dong-seok, Jeong Yu-mi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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