Lommbock
D 2016
106 min 23 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
Lommbock
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Komödie erzählt als Fortsetzung des Films „Lammbock“ von der Wiederbegegnung der beiden Kifferfreunde Stefan und Kai nach 15 Jahren – ein Treffen, das nicht nur einige Joints, sondern auch viele Komplikationen nach sich zieht. Der Film wartet mit vielen bekannten Charakteren und Insider-Scherzen auf und ist voller deutlicher Überzeichnungen und teils derbem, auch slapstickhaftem Humor. Die Protagonisten eignen sich aufgrund ihrer eher unvorteilhaften Darstellung kaum als Identifikationsfiguren für ein junges Publikum, auch wird der Marihuana-Konsum zwar offensiv dargestellt, jedoch nicht propagiert. So können lediglich einzelne Szenen mit sexueller Thematik Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten sowie die Ironie zu entschlüsseln, mit denen die Figuren und ihr Verhalten porträtiert werden. Eine desorientierende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Zübert |
Darsteller: | Lucas Gregorowicz, Moritz Bleibtreu, Wotan Wilke Möhring |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen