Das Ende ist erst der Anfang
B/F 2015
97 min 12 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
Das Ende ist erst der Anfang
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über zwei kauzige Kopfgeldjäger, die auf der Jagd nach einem gestohlenen Handy an ein ebenso merkwürdiges Diebespaar geraten und mit ihm unerwartete Verwicklungen erleben. Der Film weist typische Roadmovie-Elemente auf und ist weitgehend ruhig und episodisch erzählt, die Protagonisten werden dabei zwar als eigenartig, aber liebenswert porträtiert. Lediglich einzelne Szenen mit Gewaltdarstellungen, beispielsweise von Schlägereien, können Kinder unter 12 Jahren irritieren, da sie diese nicht adäquat in den Kontext einordnen und bewerten können. Doch ab 12-Jährige sind in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Handlung wie Figuren bieten ihnen kaum Anknüpfungspunkte zur Identifikation, außerdem erschließt sich ihnen die Fiktionalität der Geschichte. Diese Altersgruppe kann auch mit einzelnen unaufgelösten Handlungsaspekten umgehen, sodass für sie keine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bouli Lanners |
Drehbuch: | Bouli Lanners |
Kamera: | Jean-Paul de Zaeytijd |
Darsteller: | Bouli Lanners, Albert Dupontel, Suzanne Clement |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen