TRANSFORMERS: THE LAST KNIGHT
USA 2017
150 min 0 sek
Paramount Pictures Germany GmbH, Unterföhring
TRANSFORMERS: THE LAST KNIGHT
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Fortsetzung der erfolgreichen Science-Fiction-Actionfilmreihe erzählt davon, wie eine wackere Gruppe von Menschen die Erde vor dem vernichtenden Angriff von mutierenden Maschinen zu retten versucht. Die einfache Geschichte ist rasant und mit wuchtigen Bild- und Toneffekten erzählt und weist ein klares Gut-Böse-Schema sowie positive Identifikationsfiguren für Mädchen wie Jungen auf. Die zahlreichen effektvoll inszenierten Actionszenen und einzelne Gewaltdarstellungen können Kinder unter 12 Jahren übererregen und ängstigen. Doch da die Actionszenen überwiegend als „Materialschlachten“ inszeniert sind und ohne drastische Gewalt auskommen, die Inszenierung auch insgesamt stets das Irreale der gezeigten Welt betont, können bereits 12-Jährige sich ausreichend distanzieren. Ihnen sind die Genremechanismen hinreichend vertraut, zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten bieten humorvolle Momente bis hin zum Slapstick und das erahnbare Happy End. Eine Beeinträchtigung ist für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Bay |
Darsteller: | Mark Wahlberg, Josh Duhamel, Laura Haddock |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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