Teheran Tabu
D/A 2016
96 min 2 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Teheran Tabu
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das animierte Drama erzählt anhand von drei unterschiedlichen Frauenschicksalen von den gesellschaftlichen Verhältnissen im heutigen Iran, von Unterdrückung und Ausbeutung von Frauen aber auch allgemeiner Doppelmoral. Die angeprangerten Missstände werden in großer dramaturgischer Dichte und teils drastisch dargestellt, die Atmosphäre ist düster und bedrückend. Diese Aspekte können im Zusammenspiel mit einzelnen Gewalt- und Sexszenen sowie der gelegentlich sehr derben Sprache Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. 16-Jährige sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Sie können die Themen des Films reflektieren und ihn ohne das Risiko einer Beeinträchtigung verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ali Soozandeh |
Darsteller: | Arash Marandi, Alireza Bayram, Zahra Amir Ebrahimi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen