Spielmacher
D 2018
99 min 0 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Spielmacher
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über den Ex-Fußballprofi Ivo, der einen talentierten Nachwuchskicker fördern will. Dann aber wird Ivo von seiner kriminellen Vergangenheit eingeholt: Die Fußballwetten-Mafia will ihn und seinen Schützling für ihre kriminellen Geschäfte einspannen. Der Film behandelt Themen wie Verantwortung, Freundschaft und Zusammenhalt. Diese Aspekte sind für Zuschauer ab 12 Jahren gut verständlich. Vereinzelt gibt es Gewaltszenen, doch diese werden eher angedeutet und wirken nicht verängstigend. Eine drastischere Gewaltszene, bei der ein Gangsterboss stirbt, ist kurz gehalten und nicht prägend für die Gesamtwirkung des Films. Insgesamt steht die positive Botschaft von Freundschaft und Loyalität im Vordergrund, und dass sich Kriminalität und Gewalt nicht lohnen. Dies kann von Kindern ab 12 Jahren problemlos verstanden werden. Überforderungen oder eine Desorientierung lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Timon Modersohn |
Darsteller: | Frederick Lau, Antje Traue, Mateo Wansing-Lorrio |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen