Das krumme Haus
USA 2017
115 min 40 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Das krumme Haus
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Kriminalfilm nach Agatha Christie spielt Ende der 1940er Jahre und erzählt von einem Detektiv, der den mysteriösen Tod des Großvaters seiner Verlobten untersucht und dafür ins imposante Herrenhaus der zutiefst zerstrittenen Familie kommt. Der Film konzentriert sich auf sein vielköpfiges Figurenensemble, das sehr jungen Zuschauern kaum Identifikationsmöglichkeiten bietet, und baut seine Spannung zunächst langsam und in zahlreichen Dialogen auf. Gewaltdarstellungen sind zurückhaltend inszeniert, lediglich eine Szene kann aufgrund ihrer Intensität Kinder unter 12 Jahren verängstigen. 12-Jährige hingegen sind in der Lage, sich ausreichend davon zu distanzieren. Ihnen bieten die ruhige Erzählweise und das historische Setting fern ihrer Lebensrealität jederzeit genug Entlastung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gilles Paquet-Brenner |
Darsteller: | Max Irons, Stefanie Martini, Glenn Close |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen