Maria Stuart, Königin von Schottland
GB 2018
124 min 54 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Maria Stuart, Königin von Schottland
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Historiendrama um die 18 Jahre alte Maria Stuart, Königin von Frankreich, kehrt nach dem Tod ihres Ehemannes in ihre Heimat Schottland zurück, um den Thron für sich zu beanspruchen. Doch es kommt zu diversen Intrigen, die ihre Macht ins Wanken bringen. Vor allem ihrer Cousine, Elisabeth I., sind Marias Ansprüche ein Dorn im Auge. Der Film hat ein düstere Grundstimmung und enthält einige dramatische und emotional intensive Szenen; auch Gewalt und Morde kommt in vielfältiger Weise vor. Zuschauer ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, die Geschehnisse in den historischen Kontext einzuordnen und sich emotional zu distanzieren. Bei dieser Altersgruppe ist zudem von ausreichendem historischen Hintergrundwissen und Medienerfahrung auszugehen, sodass die fraglichen Szenen angemessen verarbeitet werden können. Für Kinder ab 12 Jahren stellt der eindringlich inszenierte Film zwar durchaus eine emotionale Herausforderung dar, aber eine nachhaltige Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Josie Rourke |
Darsteller: | Saoirse Ronan, Margot Robbie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen