Verlorene
D 2018
95 min 9 sek
W-film Distribution Stephan Winkler, Köln
Drama über zwei Schwestern im Alter von 15 und 18 Jahren, die alleine mit dem verwitweten Vater in der schwäbischen Provinz leben. Durch das Auftauchen eines Zimmermannsgesellen wird der jüngeren Schwester klar, dass der Vater ihre ältere Schwester seit Jahren missbraucht. Der Film ist sehr eindringlich inszeniert und gespielt und hat eine düstere Atmosphäre. Neben dem sexuellen Missbrauch behandelt er Themen wie Schuld, Orientierungslosigkeit und Selbstbestimmung. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung fähig, diese Themen zu verstehen und die beklemmenden Darstellungen zu verarbeiten. Zudem ist der Film in seiner Aussage moralisch klar verortet und beschönigt auch nicht die psychischen Folgen des Missbrauchs. Eine desorientierende oder überfordernde Wirkung lässt sich daher bei Zuschauern ab 16 Jahren ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Felix Hassenfratz |
Drehbuch: | Felix Hassenfratz |
Darsteller: | Maria Dragus, Clemens Schick |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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