Destroyer
USA 2018
121 min 49 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Destroyer
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über eine ehemalige FBI-Agentin, die bei einem Undercover-Einsatz ihren Partner und Geliebten verlor. Viele Jahre später nimmt die einsame und gebrochene Frau auf eigene Faust die Spur des Mörders auf, der damals untergetaucht war. Der Film enthält einige Gewaltdarstellungen, die teilweise zwar recht hart und emotional intensiv sind, bei denen die Gewalt aber nicht reißerisch ausgespielt oder gar verherrlicht wird. Zudem sind Kinder ab 12 Jahren fähig, die Szenen in den Genre-Kontext einzuordnen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Auch von der Selbstjustiz der Hauptfigur geht keine negative Vorbildwirkung aus, da sie eindeutig als kaputter und gebrochener Charakter dargestellt wird. Insgesamt wird klar aufgezeigt, dass Gewalt und Verbrechen immer zu einem schlechten Ende führen. Eine sozialethische Desorientierung ist bei Zuschauern ab 12 Jahren somit nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Karyn Kusama |
Drehbuch: | Phil Hay |
Darsteller: | Nicole Kidman, Toby Kebbell, Sebastian Stan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen