TRAUTMANN
D/GB/IRL 2018
119 min 43 sek
SquareOne Entertainment GmbH, Unterföhring
TRAUTMANN
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Biographisches Drama über Bernd Trautmann, der als Kriegsgefangener nach England kam und dort im Fußball zur Torhüterlegende wurde – trotz anfänglichen Hasses vieler Briten auf den ehemaligen Kriegsgegner und "Kraut". Der Film erzählt Trautmanns Geschichte und seine Rolle für die Verständigung Englands und Deutschlands in der Nachkriegszeit einfühlsam und überwiegend ruhig. Einzelne dramatische und teils gewalthaltige Szenen, die das Kriegsgeschehen und persönliche Schicksalsschläge thematisieren, können Kinder unter 12 Jahren ängstigen und emotional überfordern. 12-Jährige sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen. Ihnen helfen das historische Setting und die zahlreichen positiven Sportszenen dabei, sich von den düsteren Aspekten zu distanzieren. Auch das klare Plädoyer des Films gegen Hass und Vorurteile, durch die positive Identifikationsfigur Trautmann repräsentiert, sorgt für Entlastung. Eine Beeinträchtigung ist daher für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marcus H. Rosenmüller |
Drehbuch: | Marcus H. Rosenmüller |
Darsteller: | David Kross, Freya Mavor |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen