Ayka
RUS/D/PL/KZ/VRC 2018
114 min 18 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Ayka
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine illegal in Moskau lebende junge Kirgisin. In ärmlichsten Verhältnissen wohnend und wegen Schulden unter Druck, ist sie sogar gezwungen, ihr eigenes Baby zu verkaufen, um überleben zu können. Der Film zeichnet mit dokumentarisch anmutendem Stil ein ungeschöntes Bild von der Härte der sozialen Randexistenz und konzentriert sich ganz auf seine Protagonistin. Deren bittere Erlebnisse entfalten dabei eine emotionale Intensität, die Kinder im Grundschulalter überfordern kann. 12-Jährige sind aufgrund ihrer Entwicklung und ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, das Geschehen zu verarbeiten. Da das Setting weit von ihrer Lebensrealität entfernt ist und kaum Identifikationsmöglichkeiten bietet, können sie sich ausreichend distanzieren und das Gesehene reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sergey Dvortsevoy |
Darsteller: | Samal Yeslyamova |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen