Der Herr der Ringe - Die Schlacht der Rohirrim
USA,J,NZ 2024
134 min 39 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Der Herr der Ringe - Die Schlacht der Rohirrim
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Animationsfilm spielt in der Welt von "Herr der Ringe" und erzählt die Vorgeschichte des Landes Rohan, wo nach einem tödlichen Streit ein Krieg zwischen den Rohirrim und den Dunländern ausbricht. Bald liegt es an Rohans Königstochter, ihr Volk aus der Bedrängnis zu retten. Im Stile des japanischen Anime gezeichnet, erzählt der Film aus der Perspektive der Königstochter von Treue, Ehre und Verrat. Die eigensinnige und freie Heldin wird dabei zur starken Identifikationsfigur. Zahlreiche intensive Spannungsszenen und Schlachtspektakel prägen das Geschehen, sind aber nicht zu detailliert ausgespielt und gut in die Handlung eingebettet. Die vielen märchenhaften Bestandteile und der stets deutliche Genrekontext erleichtern Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren die Distanzierung vom Geschehen, da sich ihnen die typischen Fantasy-Elemente erschließen. Auch die positiven Botschaften des Films sorgen für Entlastung. Daher ist für diese Altersgruppe keine Beeinträchtigung zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Kenji Kamiyama |
Drehbuch: | Phoebe Gittins,Arty Papageorgiou,Jeffrey Addiss,Will Matthews |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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