Armand
N 2024
117 min 48 sek
Pandora Film Medien GmbH, Aschaffenburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über die Eltern zweier Grundschüler, die zu einem klärenden Gespräch zitiert werden, nachdem es zu einem sexuellen Übergriff des einen Kindes auf das andere gekommen zu sein scheint. Im Gespräch gerät die Wahrheitssuche jedoch bald in den Hintergrund, denn die Erwachsenen tragen noch ganz andere Konflikte aus. Die Geschichte ist weitgehend kammerspielartig und mit Konzentration auf die Figuren, ihre geheimen Wünsche, Ängste und Projektionen erzählt. Dabei spielt der Film auch mit teils deutlichen Überzeichnungen und grotesken Momenten und behandelt – meist auf verbaler Ebene – ernste und düstere Themen. Da diese hauptsächlich Erwachsene betreffen und sich Kindern nur sehr wenige Anknüpfungspunkte bieten, können sich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren jederzeit ausreichend distanzieren. Mit den vereinzelten dramatischen Momenten wie etwa emotionalen Ausbrüchen kann diese Altersgruppe auf der Basis ihrer Medienerfahrung umgehen, eine Überforderung ist für sie daher nicht anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Halfdan Ullmann Tøndel |
Drehbuch: | Halfdan Ullmann Tøndel |
Darsteller: | Renate Reinsve, Ellen Dorrit Petersen,Øystein Røger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen