Born to be Wild - Die Jagd nach dem schwarzen Panther
NZ 2024
103 min 40 sek
Sächsischer Kinder-und Jugendfilmdienst, Chemnitz
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Abenteuerfilm über ein 12-jähriges Mädchen in Neuseeland, deren Mutter nach einem Unfall ins Koma fällt. Der Vater, ein in den USA lebender Zauberkünstler, will seiner Tochter beim gemeinsamen Zelten wieder näherkommen, doch in der Wildnis geraten sie in ein haarsträubendes Abenteuer um einen mythischen Riesenpanther. Der Film ist mit eindrucksvollen Landschaftsaufnahmen erzählt. Seine beiden Hauptfiguren zeichnet er differenziert und einfühlsam. Spannende Szenen werden dabei immer wieder von ruhigen und humorvollen Momenten abgelöst. So können bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung einzelne dramatische, bedrohliche und gewalthaltige Momente sowie die Darstellung von Verletzungen in den Kontext einordnen und verarbeiten. Die letztlich positive und harmonische Grundhaltung des Films gibt dieser Altersgruppe genug emotionalen Halt, sodass keine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Ant Timpson |
Drehbuch: | Ant Timpson,Toby Harvard |
Darsteller: | Elijah Wood,Morgana O'Reilly,Nell Fisher |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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