Dayı: Bir Adamın Hikâyesi 2
TR 2025
108 min 14 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Fortsetzung des Thrillers Dayi (2021): Der Gangster Cevahir findet heraus, dass der Unfalltod seiner Familie in Wahrheit ein Attentat der Drogenmafia war und startet einen Rachefeldzug. Der Film schildert Selbstjustiz und enthält einige drastische Gewalt- und Tötungsdarstellungen. Daneben werden sexualisierte Gewalt und Zwangsprostitution gezeigt. Wenngleich diese Handlungen im Film nicht ausdrücklich kritisiert werden, sind Jugendliche ab 16 Jahren in der Lage, sie in den Kontext des geschilderten Mafiamilieus einzuordnen und entsprechend kritisch zu hinterfragen. Zudem werden die Gewaltdarstellungen nicht reißerisch ausgespielt. Eine negative Vorbildwirkung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt
Stabangaben
Regie: | Ugur Bayraktar |
Darsteller: | Cem Özer,Ufuk Bayraktar |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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