Blutgletscher
A 2013
97 min 16 sek
Koch Media GmbH, Planegg/München
Horrorfilm über eine Gruppe von Wissenschaftlern in einer abgelegenen Alpenregion, die auf geheimnisvolle Mikroorganismen stoßen. Diese führen zu aggressiven Mutationen bei den Menschen, sodass die Gruppe bald ums nackte Überleben kämpft. Der Film entfaltet genregemäß eine düstere Atmosphäre und ist sowohl auf der Bild- als auch auf der Tonebene eindringlich gestaltet, wobei aber die Gewalt- und Schreckensszenen meist kurz und nie reißerisch ausgestellt sind. So sind 16-Jährige in der Lage, mit der Dramatik und den Schockmomenten umzugehen. Aufgrund ihrer Medien- und Genreerfahrung können sie sich ausreichend von der deutlich fiktionalen Geschichte distanzieren. Auch wegen der Betonung des menschlichen Zusammenhalts gegen die Bedrohung ist eine Ängstigung oder sozialethische Desorientierung für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marvin Kren |
Kamera: | Benjamin Hessler |
Darsteller: | Gerhard Liebmann, Edita Malovcic, Hille Beseler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen