SPIO: Urheberrechts-Richtlinie schafft Grundlagen für Verantwortung neuer Marktteilnehmer

Berlin, 26.03.2019

Mit der heutigen Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt durch das Europäische Parlament wird die Anpassung des Urheberrechts an digitale Nutzungsformen möglich. Diese Perspektive hat die deutsche Filmwirtschaft stets unterstützt. „Wir sind davon überzeugt, dass digitale Nutzungsformen im Urheberrecht so geregelt werden können, dass sich das Filmemachen auch für kleine und mittelständische deutsche Unternehmen weiterhin lohnt. Dafür müssen neue Marktteilnehmer dieselbe Verantwortung übernehmen, die etablierte Unternehmen längst tragen. Das Europäische Parlament hat dafür heute Grundlagen geschaffen“, sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).

Mit dem Votum des Parlaments wird auf europäischer Ebene das Ende einer emotional und kontrovers geführten Debatte greifbar, die im September 2016 begann. Nach der noch ausstehenden Verabschiedung durch den Rat, muss der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

„Wir wünschen uns, dass sich die nun anstehende Diskussion in Deutschland nicht wieder auf Begriffe wie Uploadfilter oder Linksteuer beschränkt, denn sie werden dem Anliegen und der Bedeutung der vielen Regelungsinhalte der Richtlinie nicht gerecht. Wir brauchen ein starkes Urheberrecht, das den Urheberinnen und Urhebern, den ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie ihren wirtschaftlichen und kreativen Partnerinnen und Partnern eine Arbeits- und Investitionsgrundlage gibt“, so Holighaus weiter.

Die SPIO begrüßt, dass der europäische Gesetzgeber die in Deutschland bereits geltenden urhebervertragsrechtlichen Regelungen europaweit vereinheitlicht. Damit können die Urheberinnen und Urheber genauso wie die Produzentinnen und Produzenten im europäischen Binnenmarkt auf einer vergleichbaren Grundlage arbeiten. Nachgebessert werden muss aus Sicht der SPIO jedoch bei der Haftung von Online Content Sharing Service Providern. „Im Umsetzungsprozess sollte das Prinzip ‚wer zugänglich macht, haftet‘ geschärft werden, sodass exklusive Lizenzverträge mit ausgewählten Marktpartnern weiterhin möglich sind. Für die Finanzierung und Vermarktung des deutschen und europäischen Films sind exklusive Lizenzen unverzichtbar“, so Holighaus.



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