„Eltern und Erziehende kennen und verlassen sich auf die FSK-Altersfreigaben. Seit Anfang des Jahres veröffentlicht die FSK bei Filmen und Serien zusätzliche Hinweise, die auf einen Blick deutlich machen, welche Begründung zur Altersfreigabe geführt hat. So werden Eltern bei ihrer Medienauswahl und Medienerziehung zu Hause unterstützt.“ sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen am 10. März 2023 bei einem Besuch der FSK gemeinsam mit Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.
Frau Binz ergänzt: „Die Jugendministerien haben für die praktische Umsetzung eng mit der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und der FSK zusammengearbeitet. Familien mehr Orientierung zu bieten und Gründe für FSK-Freigaben transparent zu machen, sind feste Bestandteile eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Damit Kinder, Jugendliche und Eltern von den Neuerungen profitieren, sollen die bekannten FSK-Freigaben und zusätzliche Hinweise zukünftig überall dort sichtbar sein, wo Filme gesehen werden.“
Bei ihrem Besuch der FSK informierten sich die Ministerinnen über die tägliche Arbeit angefangen bei den Prüfverfahren, der Veröffentlichung von Informationen für Familien, der Beratung von Anbietern bis hin zur Förderung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Thematisiert wurden auch Fragen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes.
Christian Sommer, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) erklärt: „Die SPIO als Trägerin der FSK steht zu ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Knapp 10.000 Filme, Serien, Trailer und Clips, die allein im Jahr 2022 von Unternehmen der FSK für eine rechtssichere Kennzeichnung vorgelegt wurden, unterstreichen das herausragende Engagement der Branche für den Jugendschutz. Positiv sehen wir die Bestrebungen von Bund und Ländern die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Jugendschutz besser zu harmonisieren. Dies ist dringend erforderlich, denn die ungleichen gesetzlichen Anforderungen für die Veröffentlichung von identischen Filmen einmal im Kino und auf Bildträgern und anderseits über VoD-Plattformen bevor- bzw. benachteiligt einseitig bestimmte Anbieter und untergraben damit letztlich das Vertrauen in den Jugendschutz.“ Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK, betont: „Kindern, Jugendlichen und Eltern bieten einheitliche und verlässliche FSK-Altersfreigaben und Zusatzinformationen eine wichtige Orientierung in einer sich ständig verändernden Medienlandschaft. Ihre Geltung sollte dabei nicht vom Vertriebsweg abhängig sein. Im Kino, zu Hause oder mobil: FSK-Altersfreigaben stehen für ein positives Filmerlebnis.“
Bild: FSK | Josh Schlasius (v.l.n.r.: 1. Reihe: Helmut Poßmann, Christian Sommer, Lisa Paus, Katharina Binz, Stefan Linz, 2. Reihe: Michael Schmidt, Isabell Tatsch, Bernd Schwarz, Nicole Müller, Claudia Porr, Sabine Seifert, 3. Reihe: Peter Kaun, Kathrin Neumann-Riedel, Christina Mack)
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zuständig für das Jugendschutzgesetz. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz hat die Federführung beim gesetzlichen Jugendmedienschutz für filmische Inhalte nach dem Jugendschutzgesetz inne. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist zuständig für die Prüfung und Alterskennzeichnung von Filmen, Dokumentationen, Serien, Trailern und weiteren filmischen Formaten auf allen Vertriebswegen online und offline. Die Freigaben werden in unabhängigen und transparenten Prüfverfahren unter Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden ermittelt. Trägerin der FSK ist die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., welche 16 Berufsverbände der deutschen Filmwirtschaft mit insgesamt über 1.400 Mitgliedsfirmen repräsentiert.
Kontakt Stefan Linz (Geschäftsführer), linz@spio-fsk.de, 0611 77891-72
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