Was sind stille Feiertage? Sonn- und Feiertage sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Bundesländer legen in ihren Landesgesetzen fest, welche Feiertage besonders zu beachten sind. Die sogenannten "stillen Feiertage" genießen dabei einen besonderen Schutz. Je nach landesgesetzlicher Regelung fällt darunter zum Beispiel der Karfreitag sowie teilweise Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag oder Totensonntag.
Was ist an den stillen Feiertagen in Bezug auf Filme zu beachten? Für die stillen Feiertage sehen die landesgesetzlichen Regelungen vor, dass an diesen Tagen nur solche Filme im Kino öffentlich vorgeführt werden dürfen, bei denen der diesen Tagen entsprechende "ernste Charakter" (die genaue Formulierung differiert in den Ländergesetzen) gewahrt bleibt. Für den Online-Bereich, die Ausstrahlung im Fernsehen oder den Verkauf bzw. Verleih von DVD/Blu-ray bestehen keine entsprechenden Beschränkungen. Sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt.
Was hat die FSK damit zu tun? Bei der Antragstellung können Anbieter:innen auswählen, ob neben der FSK-Altersfreigabe auch eine Freigabe für die gesetzlich geschützten stillen Feiertage geprüft werden soll. Dies ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Feiertagsfreigabe wird veröffentlich unter www.fsk.de/freigaben und hat den Zweck, Kinoveranstalter:innen vor kommunalen oder landesrechtlichen Aufsichtsmaßnahmen zu schützen. Erfolgt keine Prüfung einer Freigabe für die gesetzlich geschützten stillen Feiertage, ist die Vorführung eines Filmes im Kino an den entsprechenden Feiertagen nicht ausgeschlossen. In diesem Falle liegt es in der Verantwortung der Kinoveranstalter:innen, eine entsprechende Einschätzung zu treffen. Kinoveranstalter:innen gehen damit jedoch ein rechtliches Risiko ein.
Wie häufig erhalten Filme keine Feiertagsfreigabe? Im Jahr 2024 gab es bislang 3 Kinofilme ohne Feiertagsfreigabe. Im Jahr 2023 erhielt von insgesamt 636 geprüften Kinofilmen zwei Filme keine Feiertagsfreigabe. In den Jahren 2021 und 2022 erhielt jeweils ein Kinofilm keine Feiertagsfreigabe. Die Spruchpraxis in Bezug auf die Feiertagsfreigabe hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt. Wurde in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme „nicht feiertagsfrei“ gegeben, sank der Prozentsatz kontinuierlich auf 33,1 % in den 1980er und 3,8 % in den 1990er Jahren. Ab 2000 lag der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe bei 1% und darunter..
Warum erhalten heute kaum noch Filme keine Feiertagsfreigabe? Die Häufigkeit der Ablehnung einer Freigabe für die stillen Feiertagen hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. Dieser Sachverhalt ist auch Ausdruck einer Veränderung von gesellschaftlichen Wert- und Normvorstellungen hinsichtlich des Medienkonsums an den gesetzlich geschützten stillen Feiertagen. Einen Einfluss auf diese Entwicklung hat neben gesellschaftlichen Veränderungen sicherlich auch die enorme Vervielfältigung der Zugangsmöglichkeiten zu filmischen Inhalten. Während in den 50er Jahren neben dem Kino als Ort der öffentlichen Vorführung lediglich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Filme zugänglich machte, steht Interessierten heute eine ganze Palette von Kanälen - von Video-On-Demand-Angeboten über TV bis hin zu Bildträgern - für den Filmkonsum zur Verfügung. Das Kino ist von all diesen Zugangswegen der Einzige, der einer gesetzlichen Regulierung an den stillen Feiertagen unterliegt.
Gibt es eine verbindliche Auflistung aller Filme ohne Feiertagsfreigabe? Digital erfasst werden Filmdaten seit dem Jahr 2003 und können unter www.fsk.de/freigaben eingesehen werden. Bei Prüfungen vor 2003 muss im Einzelfall recherchiert werden, ob eine Feiertagsfreigabe vorliegt. Bei Interesse an spezifischen Freigaben für die stillen Feiertage bitten wir diesbezüglich Kontakt mit service@fsk.de aufzunehmen.
Hinweis Die von der SPIO Abteilung Statistik & Marktforschung erstellte Liste der Kino-Spielfilme, die zwischen 1980 und 2015 von der FSK keine Freigabe für die stillen Feiertage erhielten, ist nicht verbindlich und die Angaben zu einzelnen Titeln teilweise fehlerhaft. Grund dafür ist, das bei Prüfungen vor 2003 Fehler bei der rückwärtigen Dateneingabe nicht ausgeschlossen werden können. So ist die Angabe "nicht feiertagsfrei" zu dem Film "Heidi in den Bergen" (1975) nicht korrekt. Da der Film ursprünglich ausschließlich für die Auswertung auf Video zur Prüfung vorgelegt wurde, war eine Freigabe für die stillen Feiertage nicht beantragt, sodass keine Entscheidung darüber getroffen wurde. In anderen Fällen kann es sein, dass ein Film ursprünglich nicht feiertagsfrei gegeben wurde, er nach einer Wiedervorlage bei der FSK eine Feiertagsfreigabe erhalten hat. So erhielt der Film "Die Feuerzangenbowle" bei einer Wiedervorlage (Prüfdatum 28.02.1980) eine Feiertagsfreigabe. Das gleiche gilt z.B. für den Film "Mary Poppins".
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