DEMON SLAYER: KIMETSU NO YAIBA - ZUM TRAINING DER SÄULEN
J 2024
103 min 30 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH Kino-5029, Berlin
Animationsfilm im Anime-Stil über den jungen Dämonenjäger Kamado, der durch ein strenges Training die höchste Stufe als Dämonenjäger erreichen will. Zugleich sucht ein mächtiger Dämon nach Kamados Schwester und dem Demon-Slayer-Anführer Ubuyashiki. Der Film enthält insbesondere zu Beginn zahlreiche martialische Kämpfe mit drastischen und blutigen Kampf- und Tötungsdarstellungen, wobei die Gewalt nicht verherrlicht wird. Jugendliche ab 16 Jahren sind fähig, die Szenen im Kontext der märchenhaften Fantasygeschichte zu betrachten und angemessen zu verarbeiten. Zudem erleichtert der artifizielle Anime-Zeichenstil eine emotionale Distanzierung. Davon abgesehen wird die Grundstimmung des Films zunehmend heiterer, was Zuschauenden ab 16 Jahren ausreichende Entlastungsmöglichkeiten bietet. Eine übererregende oder verrohende Wirkung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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