ALMAMULA
RA,F,I 2023
95 min 59 sek
Pro-fun Media GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Jungen, der in der Stadt immer wieder homophoben Anfeindungen ausgesetzt ist, weshalb seine Eltern mit ihm aufs Land ziehen. Dort entdeckt er einen legendenumrankten Wald für sich als Rückzugsort. Nicht nur eine Monstergeschichte fasziniert ihn, er kann dort auch seine eigenen geheimen Phantasien erkunden. Die Inszenierung der Coming-of-Age-Geschichte vermischt Realität und Träume und integriert auf diese Weise Fantasy-Elemente in die auf den Jungen konzentrierte, ruhige und einfühlsame Erzählweise. Einzelne Darstellungen von homophober Bedrohung und Gewalt, sowie die gelegentlich beleidigende Sprache, können 12-Jährige bereits in den Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. Dieser Altersgruppe erschließt sich das Plädoyer des Films für Toleranz und Offenheit, sodass sie die Geschichte des zur Identifikation einladenden Protagonisten ohne Überforderung nachvollziehen können.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Juan Sebastián Torales |
Drehbuch: | Juan Sebastián Torales |
Darsteller: | Nicolás DÃaz,Martina Grimaldi,MarÃa Soldi,Cali Coronel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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