Le Paradis
B,F 2023
83 min 12 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Insassen einer Jugendstrafanstalt, der in Kürze entlassen werden soll und unsicher ist, was ihn draußen erwartet. Als in die Nachbarzelle ein Neuzugang einzieht, wird seine Sehnsucht nach Freiheit allerdings durch ein anderes, noch stärkeres Begehren abgelöst. Die Liebesgeschichte hinter Gefängnismauern, die auch von sozialen Faktoren wie Jugendgewalt und Rassismus erzählt, ist über weite Strecken sehr ruhig, einfühlsam und mit vielen poetischen Momenten erzählt. Dabei konzentriert sie sich auf die beiden Protagonisten und deren Gefühlswelten. Zurückhaltende Darstellungen von Sexualität sowie vom Nikotin- und Drogenkonsum Minderjähriger - der nicht zur Nachahmung einladend inszeniert ist -, können bereits 12-Jährige ebenso verarbeiten wie den teils vulgären und diskriminierenden Sprachgebrauch. Da diese Aspekte eindeutig den Figuren und dem Milieu zugeordnet sind, ist diese Altersgruppe auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Sexualitaet
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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