The Zone of Interest
GB,PL,USA 2023
104 min 36 sek
LEONINE Distribution GmbH, München
The Zone of Interest
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Historiendrama, das den familiären Alltag des KZ-Kommandanten Rudolf Höß, seiner Frau Hedwig und ihrer vier Kinder zeigt, die in einem malerischen Haus ein idyllisches Leben führen – Mauer an Mauer mit dem NS-Vernichtungslager Auschwitz. Der Film konzentriert sich ganz auf das Familienleben und enthält keinerlei Gewaltdarstellungen. Die Geschehnisse im Vernichtungslager werden lediglich durch ferne Geräusche angedeutet. Auch wenn Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren den historischen Kontext womöglich nicht vollständig kennen, ergibt sich aus den weitestgehend undramatischen Darstellungen keine Belastung oder Ängstigung. Der historische Spielort erleichtert zudem eine emotionale Distanzierung. Etwas ältere Jugendliche, die die subtilen Bezüge zur NS-Vernichtungsmaschinerie verstehen, können diese einordnen und kritisch hinterfragen. Überforderungen sind daher bei Zuschauenden ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Jonathan Glazer |
Drehbuch: | Martin Amis,Jonathan Glazer |
Darsteller: | Christian Friedel,Sandra Hüller |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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