Der Spatz im Kamin
CH 2024
117 min 15 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama über ein Familientreffen in einem idyllisch gelegenen Haus. Je mehr Verwandte eintreffen, desto heftiger brechen sich schwelende Konflikte und düstere Erinnerungen Bahn. Die Dekonstruktion einer Familienidylle ist überwiegend ruhig und mit Konzentration auf die Figuren und ihre Kommunikation erzählt, doch auch Phantasiebilder und oft rätselhaft bleibende Handlungen mischen sich ins realistische Geschehen. So stellen einige unerwartete, auch gewaltsame Wendungen eine Herausforderung für ein junges Publikum dar, doch ab 16-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit Irritationen wie die teils drastischen Momenten von Tierquälerei und nicht weiter thematisierten Selbstverletzungen umzugehen. Die spröde, artifizielle Inszenierung ermöglicht dieser Altersgruppe die ausreichende Distanzierung vom Geschehen, sodass für sie keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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