Abendland
D 2024
120 min 33 sek
Piffl Medien, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Klimaaktivistin, die bei einer Protestaktion im Wald mit einer Gruppe anderer Aktivisten Holzarbeiter attackiert. Als die Polizei eingreift, kann die als Angela Merkel Maskierte fliehen, stürzt aber – und erwacht in einer anderen Realität mit einer Gemeinschaft, die auf Bäumen lebt und sich vom Staat unabhängig erklärt hat. In überwiegend ruhiger Erzählweise und mit vielen Dialogen erzählt der parabelhafte, teils surreale Film vom Verhältnis von Kollektiv und Individuum, Realität und Utopie, Maskerade und Identität. In diesem Rahmen sind bereits 12-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit einzelnen Darstellungen von Bedrohung und Gewalt umzugehen, ebenso mit Szenen, in denen weiche Drogen konsumiert werden, ohne dass es eine deutliche Botschaft dagegen gibt. Der Film bietet ihnen durch seine langsame, dialogzentrierte und teils abstrakte Erzählweise genug Möglichkeiten zur Distanzierung, sodass keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Omer Fast |
Drehbuch: | Omer Fast |
Darsteller: | Susanne Bredehöft,Milton Welsh,Janina Stopper,Stephanie Amarell,Sebastian Schneider,Marie Tragousti,Ivy Lißack,Amon Wendel,Sebastian Schulze,Berna Kilicli,Benedikt Laumann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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