Traumnovelle
D 2024
108 min 45 sek
Warnuts Entertainment, Berlin
Verfilmung der gleichnamigen Novelle von Arthur Schnitzler: Nachdem seine Frau ihm sexuelle Fantasien über einen anderen Mann gesteht, wird ein Berliner Arzt von Eifersucht getrieben und besucht schließlich einen geheimen Sex-Maskenball, an dem auch angesehene Persönlichkeiten teilnehmen. Der insgesamt eher ruhig erzählte Film enthält einzelne Szenen mit drastischen Verletzungsdarstellungen sowie mehrere Sexszenen. Diese Szenen und Darstellungen werden jedoch nicht reißerisch ausgespielt und sind schlüssig in die Dramaturgie der Erzählung eingebunden. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist es problemlos möglich, sie in diesem Kontext zu betrachten und angemessen zu verarbeiten. Emotionale Überforderungen oder anderweitige Entwicklungsbeeinträchtigungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Florian Frerichs |
Drehbuch: | Florian Frerichs |
Darsteller: | Sharon Brauner,Detlev Buck,Nikolai Kinski |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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