Jugendschutz einfach sicher

Altersstufen

Die fünf Altersstufen bilden die Basis des Jugendmedienschutzes. Sie dienen der Orientierung, welche Filme für welche Altersgruppen geeignet sind und stehen für ein positives Filmerlebnis mit der ganzen Familie. Mit ihrer Hilfe können Kinder, Jugendliche und Erwachsene schnell und einfach erkennen, ab welchem Alter ein Film oder eine Serie ohne negative Wirkungen geschaut werden kann. Negative Wirkungen sind z.B. langanhaltende Ängstigungen, emotionale Belastungen oder auch die Befürwortung negativer Verhaltensmuster, wie z.B. der Einsatz von Gewalt oder die Diskriminierung von Personen.

Die FSK Altersfreigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern berücksichtigen was als potenziell beeinträchtigend gilt. Nachdem ein Film, ein Trailer, ein Werbeclip oder eine Serienepisode komplett gesichtet wurde, wird in unabhängigen Prüfverfahren auf Basis der vermuteten Wirkungsrisiken die FSK Altersfreigabe vergeben. Egal ob bei der Einlasskontrolle im Kino, den Einstellungsmöglichkeiten bei Streamingdiensten, den Sendezeiten im Fernsehen oder beim Verkauf von DVDs, alle Schutzoptionen bauen darauf auf.

Was ist relevant für die einzelnen Altersstufen?

Ab 0 Jahren werden Filme freigegeben, bei denen eine nachhaltig negative Wirkung für alle Altersgruppen ausgeschlossen wurden. Kleinkinder versetzen sich leicht in die Handlung und die handelnden Figuren. Insbesondere, wenn diese an ihre Alltagsrealität anknüpfen. Sie erleben filmische Inhalte direkt und spontan. Teilweise können Filme noch nicht als Ganzes erfasst werden. Damit kurze belastende oder bedrohliche Szenen keine nachhaltigen Ängste oder Irritationen auslösen, ist eine unmittelbare positive Auflösung oder emotionale Entlastung z.B. durch Humor wichtig. 

Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit spannende und bedrohliche Momente in Filmen zu verarbeiten. Sie tauchen dabei immer noch stark in die Filmhandlung ein und fühlen mit den Identifikationsfiguren mit. Die Unterscheidung von fiktionalen Geschichten von der eigenen Lebensrealität entwickelt sich in dieser Altersgruppe und ermöglicht eine distanziertere Wahrnehmung. Dennoch sollten Spannungs- und Bedrohungsmomente in Filmen ab 6 Jahren eher kurz gestaltet sein und positiv aufgelöst werden. Negative Verhaltensmuster sollten abgelehnt werden. 

12- bis 15-Jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit Unsicherheiten und Verletzbarkeit verbunden sein kann. Daher können zum Beispiel Filme, die zur Identifikation mit antisozialen oder destruktiven Figuren einladen, ein Gefährdungspotenzial darstellen. Filme, die gesellschaftlich relevante Themen problematisieren, sind für diese Altersgruppe durchaus zumutbar und wichtig für ihre Meinungsbildung und Entwicklung. Die Altersgruppe kennt aufgrund ihrer medialen Erfahrungen bereits zahlreiche Genres und die mit ihnen verbundenen Konventionen. Das Filmgeschehen kann rational und mit einer gewissen Distanz verarbeitet werden.

Parental Guidance: FSK 12 Filme im Kino für Kinder ab 6 Jahren.

16- bis 18-Jährige verfügen bereits über sehr umfangreiche mediale Erfahrungen, können Genres und überzeichnete Darstellungen zuverlässig einordnen und das Filmgeschehen sehr differenziert betrachten. Problematisch für diese Altersgruppe können z.B. Filme und Serien sein, die Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung zeigen, Sexualität außerhalb von partnerschaftlichen, gleichberechtigten Beziehungen darstellen oder Diskriminierung und politische Radikalisierung ohne ausreichend kritischen Kontext darstellen. 

Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine einfache oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wurde. Mit FSK 18 gekennzeichnete Filme können demnach nicht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden. 

Kein Kennzeichen 

Filme, die zur Prüfung bei der FSK vorgelegt werden, können auch “kein Kennzeichen erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall bei pornografischen Inhalten, oder Filmen, die ein Maß an Gewaltdarstellungen aufweisen, das als jugendgefährdend einzustufen ist. Jugendgefährdende Filme dürfen nach dem Jugendschutzgesetz nicht gekennzeichnet werden und können durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden.  

Nach dem Jugendschutzgesetz muss zwischen einer einfachen und einer schweren Jugendgefährdung unterschieden werden. Filme für den Bereich Home Entertainment, erhalten “keine Kennzeichen wenn Sie als einfach jugendgefährdend eingestuft werden, weil Sie für Jugendliche tendenziell leichter zugänglich sind. Kinofilme erhalten “kein Kennzeichen”, wenn Sie als schwer jugendgefährdend eingestuft werden.  

Filme ohne Kennzeichen können Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Kinos können z.B. auf eigenes rechtliches Risiko den Film vor Erwachsenen vorführen. Kommt ein Gericht zur Auffassung, dass es sich um einen schwer jugendgefährdenden Film handelt, sind unter anderem Werbung und Ankündigung gesetzlich verboten und strafbar. Über den Jugendschutz hinaus möglicherweise zu berücksichtigende strafrechtliche Bestände fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz – und nicht der FSK.

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