Geschichte und Arbeit der FSK sind eng verknüpft mit der Entwicklung der Jugendschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. In der noch weitgehend fernsehlosen Zeit des ersten Nachkriegsjahrzehnts und noch weit darüber hinaus wurden gesetzliche Regelungen des Jugendmedienschutzes so gut wie ausschließlich mit Blick auf das unangefochtene Leitmedium Kinofilm getroffen. Bereits 1951 trat das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JÖSchG) in Kraft. Es sah erstmals die Einstufung von Filmen nach Altersgruppen vor, die 1957 nochmals in die bis heute geltenden Alterskategorien frei ab sechs, 12, 16 und 18 Jahren geändert wurden.