Übernahme Jugendschutzbeauftragter

Wenn Sie als geschäftsmäßiger Anbieter oder geschäftsmäßige Anbieterin Inhalte online bereitstellen, die für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend sind, ist die Bestellung eines  Jugendschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. FSK.online hilft bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und berät Sie bei der jugendschutzkonformen Gestaltung Ihrer Inhalte.

FSK.online berät als Jugendschutzbeauftragte Unternehmen kontinuierlich bei der jugendschutzkonformen Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Online-Angebote und reduziert das Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Aufsichtsverfahren erheblich. Dazu gehören die Beurteilung und Altersbewertung jugendschutzrelevanter Inhalte und entsprechende Empfehlungen für deren gesetzeskonforme Verbreitung.

  • Erfüllung der gesetzliche Verpflichtung nach § 7 JMStV
  • Expertise im Hinblick auf Jugendschutzbewertungen sowie die rechtliche und technische Umsetzung
  • Kein eigenes Personal erforderlich
  • Beschwerdemanagement
  • Individuelle Lösungen für Ihr Angebot und Unternehmen
  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter:innen
  • Rechtssicherheit und Schutz vor Bußgeldern
  • Zuverlässige und kontinuierliche Beratung

Schulungen

Sie möchten Ihr Webangebot jugendschutzkonform gestalten, benötigen einen Überblick über den Jugendmedienschutz in Deutschland, möchten selbst als Jugendschutzbeauftragte/r beratend tätig sein oder Ihre Mitarbeiter:innen fortbilden?

Die FSK bietet praxisorientierte Schulungen für Unternehmen, die jugendschutzrelevante Inhalte auf Websites, Social-Media-Kanälen, mobile Apps usw. gesetzkonform verbreiten möchten.

Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote mit Inhalten betreiben, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten – wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK „ab 0“ entsprechen. Diese Funktion kann auch durch geschulte Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens wahrgenommen werden.

Mit der Teilnahme an einer Schulung für Jugendschutzbeauftragte von FSK.online erhalten Teilnehmende das Grundlagenzertifikat für die gesetzliche Anerkennung als zertifizierter Jugendschutzbeauftragter.

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Christina Mack
Christina Mack