Ein Rückblick bis in die Anfänge des Jugendmedienschutzes

Geschichte der FSK

Seit 75 Jahren ist die FSK für die Altersfreigabe von filmischen Inhalten verantwortlich. Sie war dabei stets Seismograf für gesellschaftliche Entwicklungen und mediale Veränderungen und hat sich entsprechend der Medienlandschaft angepasst.

Wir fassen die wichtigsten Stationen der FSK zusammen. Von heute bis zu den Anfängen im Nachkriegsdeutschland.

FSK Kinder- und Jugendpanel
FSK Kinder- und Jugendpanel

Der Auftakt zum FSK Kinder- und Jugendpanel 2024 führte Kinder und Jugendliche in ihre neue Rolle als Prüfer:innen ein, die sie regelmäßig im Laufe des Jahres einnehmen. Die teilnehmenden Schüler:innen aus Wiesbaden und Umgebung sind zwischen 12 und 15 Jahren alt und beurteilen die Wirkung von zielgruppenrelevanten Filmen und deren Freigaben aus ihrer Perspektive.

FSK-Klassifizierungstool

Ein Meilenstein für den Jugendschutz in Deutschland ist das Klassifizierungstool der FSK, das ab Juni in den Regelbetrieb übernommen wurde.

70 Jahre FSK
70 Jahre FSK

Seit der Gründung hat die FSK fast 250.000 filmische Inhalte freigegeben. Die Prüfer:innen haben in 70 Jahren 228.000 Stunden filmisches Material geprüft. Eine einzelne Person bräuchte 26 Jahre, um alle Inhalte mit FSK-Altersfreigabe ohne Unterbrechung zu sehen (24 Stunden pro Tag). Rund 12.000 Freigaben pro Jahr werden derzeit erteilt. Dies entspricht 53 Altersfreigaben pro Arbeitstag.

Vollständige Digitalisierung

Die FSK stellt auf einen digitalen Workflow um, bei dem alle Anträge und die Prüfungen über digitale Benutzer:innenoberflächen verarbeitet werden.

Anerkennung von FSK.online
Anerkennung von FSK.online

Seit September 2011 ist FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). FSK.online bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen für Webangebote und Anbieter:innen einen besonderen rechtlichen Schutz.

Umzug ins Deutsche Filmhaus
Umzug ins Deutsche Filmhaus

Gemeinsam mit zahlreichen anderen Institutionen und Firmen aus dem Bereich Medien und Film hat die FSK seit April 2009 ihren Sitz im von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung neu eröffneten Deutschen Filmhaus in Wiesbaden. Das angebundene Murnau-Filmtheater ermöglicht der FSK seitdem Prüfungen in situationsgetreuer Kinoatmosphäre und bietet parallel eine Umgebung für öffentliche Veranstaltungen, Besuche, Tagungen und Fortbildungen.

Neue FSK-Kennzeichen
Neue FSK-Kennzeichen

Seit Ende 2008 gelten neue FSK-Kennzeichen. Der Umgestaltung lagen 2008 vorgenommene Änderungen im Jugendschutzgesetz zu Grunde, in denen u.a. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen gesetzlich festgeschrieben wurde.

Parental-Guidance-Regelung
Parental-Guidance-Regelung

Das Jugendschutzgesetz wird novelliert: Die Parental-Guidance-Regelung (Elternbegleitetes Kino) wird für Kinofilme ab 12 Jahren eingeführt sowie ein Indizierungsschutz für von der FSK freigegebene Filme. Gleichzeitig tritt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag inkraft, der den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien regelt.

Prüfung digitaler Bildtträger
DVD BluRay

Die Bestimmungen von 1985 galten nicht nur für seinerzeit marktführende VHS-Videokassetten, sondern auch für nachfolgende Generationen von Trägermedien, die erst in den folgenden Jahrzehnten erscheinen sollten. Somit werden seit 1995 auch digitale Bildträger wie DVDs und später Blu-ray Discs von der FSK geprüft, sofern sie filmische Sequenzen enthalten.

Entsendung der Landesvertreter:innen

Die Länder der sowjetischen Besatzungszone beteiligten sich nicht an der FSK, da in der DDR die Filmkontrolle vom Staat übernommen wurde. Erst 1990 schlossen sie sich im Zuge der Wiedervereinigung der FSK an und entsandten ihre Vertreter:innen in die Prüfungsausschüsse.

Das neue Kennzeichen
Das neue Kennzeichen

Das 1985 novellierte Gesetz legte das neue gesetzliche Kennzeichen „freigegeben ohne Altersbeschränkung“ fest. Außerdem wurde gesetzlich verpflichtend eine Altersfreigabe für sich auf dem Markt etablierende Videofilme festgeschrieben. Dadurch weitete sich das Prüfvolumen der FSK stark aus. Zudem wurde von den Ländern die Stelle des „Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK“ eingerichtet.

Einführung der Videokassette
VHS Kassette

1980 kommt die Videokassette auf den Markt. Die im Bundesverband der Videoprogrammanbieter (BVV) zusammengeschlossenen Unternehmen streben eine eigenverantwortliche Regelung an. 1983, zwei Jahre vor einer gesetzlichen Regelung, wird dieses Ziel erreicht: Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der SPIO als Trägerin der FSK und dem BVV spricht die FSK 2.700 Videofilmen, die in der Kinoversion gekennzeichnet wurden, provisorische Freigaben zu.

„Erwachsenenfreigabe“

Um mögliche Befürchtungen einer mittelbaren Filmzensur zu entkräften, zieht sich die öffentliche Hand 1972 aus dem Kennzeichnungsverfahren für „nicht unter 18 Jahren“ zurück. Über die sogenannte „Erwachsenenfreigabe“, die zwar rechtlich keine Voraussetzung für die Aufführung vor Erwachsenen ist, sondern der Filmwirtschaft als Schutz dient, entscheiden seitdem die Prüfer:innen der Film- und Videowirtschaft alleine.

„Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JÖSchG)

Geschichte und Arbeit der FSK sind eng verknüpft mit der Entwicklung der Jugendschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. In der noch weitgehend fernsehlosen Zeit des ersten Nachkriegsjahrzehnts und noch weit darüber hinaus wurden gesetzliche Regelungen des Jugendmedienschutzes so gut wie ausschließlich mit Blick auf das unangefochtene Leitmedium Kinofilm getroffen. Bereits 1951 trat das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JÖSchG) in Kraft. Es sah erstmals die Einstufung von Filmen nach Altersgruppen vor, die 1957 nochmals in die bis heute geltenden Alterskategorien frei ab sechs, 12, 16 und 18 Jahren geändert wurden.

Die erste Prüfung
Die erste Prüfung

Das Gremium, das im Sommer 1949 erstmals zusammentrat, bestand aus Vertreter:innen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Als ersten Film prüfte die FSK am 18. Juli 1949 im relativ unzerstört gebliebenen Westflügel des Biebricher Schlosses in Wiesbaden den Überläufer „Intimitäten“ von Paul Martin. Noch in der NS-Zeit hergestellt und 1944 von der NS-Filmprüfstelle verboten, wurde er 1947 von der Alliierten Militärzensur freigegeben und lag nun der neu gegründeten FSK zur Prüfung vor. Das Ergebnis: Freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren ohne Schnitt, nicht geeignet für die stillen Feiertage. Die ersten Prüfungen galten zunächst noch als Probelauf. Da es noch kein Jugendschutzgesetz gab, spielte die Jugendfreigabe zunächst noch eine untergeordnete Rolle. Es galt vor allem zu prüfen, ob von Filmen eine nazistische, staatsfeindliche oder militaristische Tendenz ausging und ob sie „entsittlicht“ wirkten. Am 28. September 1949 übertrugen schließlich die Alliierten Militärbehörden offiziell ihre Kontrollbefugnis auf die nunmehr auch formell etablierte FSK.