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Ratgeber FSK

Schutz, Befähigung und Teilhabe – das sind die drei Säulen des Jugendschutzes. Hier erfahren Sie welchen Beitrag die FSK leistet.

Ratgeber Kino

Ein Kinoerlebnis für die ganze Familie. Das ist das Ziel unserer Arbeit. Hier stellen wir hilfreiche Tipps für Sie zusammen.

Ratgeber Home

Sicher, auch im Home Entertainment. Wir helfen ihnen, ein sicheres Medienerlebnis für ihr Kind zu gewährleisten.

Ein sicherer Umgang mit Themen des Jugendmedienschutzes, Orientierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und positive Filmerlebnisse für die ganze Familie – dafür steht die FSK. Hier finden Sie nützliche Informationen, Inspiration und Orientierung.

Ratgeber FSK

Was sind Altersfreigaben

Es gibt fünf Altersfreigaben, die die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kleinkindern bis zu Erwachsenen abdecken – 0, 6, 12, 16, 18.
Die Kennzeichnung eines Films, Trailers, einer Werbung oder Serie mit einem der fünf Altersstufen hilft dabei Kindern ein sicheres Filmerleben zu ermöglichen und bieten Eltern eine verlässliche Orientierung bei der Medienauswahl.

So entstehen Altersfreigaben

Um eine passende Altersfreigabe für einen filmischen Inhalt ermitteln zu können, muss dieser komplett gesichtet werden. Das passiert in transparenten und plural besetzten Prüfverfahren, z. B. in Prüfausschüssen oder mithilfe des FSK Klassifizierungs-Tools. Ein Prüfausschuss besteht aus einer Gruppe von 3 – 7 Prüfer:innen, die ehrenamtlich tätig sind und aus ganz Deutschland kommen.

Über 180 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet sind ehrenamtlich als Prüferinnen und Prüfer tätig und vergeben im Jahr über 12.000 FSK Freigaben.

Gründe für unterschiedliche Altersfreigaben

Gründe die zu einer bestimmten Altersfreigabe führen können sind sehr unterschiedlich. Ausschlaggebend ist dabei das Zusammenspiel aus verschiedenen Bereichen der Darstellung von z.B. Gewalt, Verletzung und Nacktheit, aber auch Thematisierungen von z. B. Diskriminierung, Risikoverhalten und Drogenkonsum. Damit die Gründe für eine Altersfreigabe sofort ersichtlich und verständlich sind, veröffentlicht die FSK seit 2023 inhaltliche Zusatzhinweise zu jeder Altersfreigabe.

Zentrales Ziel der Arbeit der FSK ist es, Kindern und Jugendlichen eine sicheren Zugang zu Film- und Medienangeboten zu ermöglichen. Jedes Kinder hat das Recht auf Teilhabe, freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und Interessen, aber auch auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Um dem gerecht zu werden und die Interessen von Kindern und Jugendlichen wirklich einschätzen und vertreten zu können, veranstaltet die FSK zusammen mit den Obersten Landesjugendbehörden seit 2002 Projektreihen, in denen Kinder und Jugendliche selbst zu Filmprüfer:innen werden.

Durch diese Projekte lernen die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen nicht nur den kritischen Umgang mit Filmen, sondern die FSK erhält auch ein direktes Feedback der Zielgruppen und lässt die Ergebnisse in die Prüfpraxis einfließen.

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Ratgeber Kino

Altersstufen und Kinobesuchszeiten

Kinder und Jugendliche sollten nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind. Deshalb gibt es Altersfreigaben und im Kino entsprechende Kontrollen. Praktisch alle Kinofilme werden der FSK zur Prüfung vorgelegt. In unabhängigen Prüfverfahren vergibt die FSK die bekannten Altersfreigaben ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz und in Zusammenarbeit mit den Obersten Landesjugendbehörden. Die Freigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern dienen dem Schutz der Kinder und bieten Eltern eine Orientierung bei der Filmauswahl.

Das Jugendschutzgesetz regelt zudem, bis wann Kinder und Jugendliche Kinovorstellungen besuchen können.

  • Kinder unter 6 Jahren dürfen grundsätzlich nur ins Kino, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren dürfen Kinovorstellungen ab 12 in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 20 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 22 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor Mitternacht endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen. Diese können mit einem Elternzettel benannt werden. Diese gibt es bei den meisten Kinos zum Download.

PG-Regelung für die Freigabe ab 12 Jahren

Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Nach der Parental-Guidance-Regelung (PG) können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Eltern haben dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen und ein gemeinsames Kinoerlebnis mit der ganzen Familie zu ermöglichen.

Die Regelung gilt allerdings nur für Filme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren.

Eltern müssen dabei nicht selbst anwesend sein, wenn Sie die Erziehungsbeauftragung einer volljährigen Person übertragen.

Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:

  • Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
  • Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar:in, etc.
  • Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer:innen, Ausbilder:innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter:innen, etc.
  • Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen. Diese können mit einem Elternzettel benannt werden. Diese gibt es bei den meisten Kinos zum Download

Medienerziehung: Tipps für den Kinobesuch

Orientierung bei der Filmauswahl

Unsere Altersfreigaben helfen bei der Filmauswahl, sind jedoch keine pädagogischen Empfehlungen. Sie sagen lediglich aus, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigt werden. Vor dem Kinobesuch mit Kindern sollte Sie sich über den Film informieren. Auf der FSK Website finden Sie alle wichtigen Informationen wie Freigaben, Inhaltsangaben, Erläuterungen und Trailer, die Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen.

Der erste Kinobesuch

Ein Kinobesuch ist aufregend – vor allem für Kinder die zum ersten Mal diesen dunklen Raum voller lauter Geräusche, bunter Lichter und spannender Geschichten betreten. Folgende Tipps helfen beim ersten Kinobesuch:

  • FSK Freigaben dienen der Orientierung. Es sind jedoch keine pädagogischen Empfehlungen.
  • Informationen über den Film im Voraus einholen, dazu zählen die Die FSK Kurzbegründungen, Trailer und Zusatzhinweise.
  • Dem Kind sollte vorab erklärt werden, was im Kino passiert, damit es sich auf den Besuch einstellen kann (z. B. Dunkelheit, große Leinwand, Lautstärke).
  • Während des Films sollte mit dem Kind geredet und es bei der Verarbeitung spannender Szenen unterstützt werden.

Viele der Überlegungen gelten dabei nicht nur für den ersten Kinobesuch, sondern sollten auch bei jedem weiteren Kinobesuch berücksichtigt werden. Eine gute Vorbereitung und Nachbereitung durch Gespräche über Erwartungen und Fragen sind immer entscheidend und hilfreich, damit das Kind, die Inhalte besser verstehen und verarbeiten kann.

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Jugendschutz im Streaming-Bereich

Streaming-Anbieter wie beispielsweise Amazon Prime Video, Netflix und Disney Plus haben verschiedene Maßnahmen zum Jugendschutz implementiert, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte angemessen für verschiedene Altersgruppen sind. Die Einstellungen können im jeweiligen Nutzerkonto der App oder auf der Website der Plattformen vorgenommen werden. So können Kindersicherungen oder -konten eingerichtet werden, die nur altersangemessene Inhalte anzeigen.

  • Altersfreigaben: Streaming-Anbieter nutzen oft FSK-Freigaben oder Altersstufen, um zu zeigen, für welche Altersgruppe Inhalte geeignet sind. Leider ist nicht immer ersichtlich, wer die Altersbewertung durchgeführt hat. Bei Unsicherheiten können Sie unsere Datenbank prüfen oder die Plattform kontaktieren.
  • Kindersicherung: Bei vielen Diensten können kindersichere Profile erstellt, sowie Altersbeschränkungen oder Blockierungen für bestimmte Inhalte festgelegt werden.
  • Inhaltsbeschränkungen: Auf eineigen Plattformen ist es möglich, den Zugang zu bestimmten Kategorien wie Gewalt oder expliziter Sprache zu beschränken.
  • Elterliche Kontrolle: Viele Anbieter ermöglichen es, die Bildschirmzeit zu überwachen, bestimmte Inhalte zu blockieren und PIN-Codes für den Zugang festzulegen.
  • Inhaltsbewertungen: Streaming-Dienste bieten meist Bewertungen und Beschreibungen, um Eltern bei der Auswahl geeigneter Inhalte für ihre Kinder zu unterstützen.

Konkrete Tipps zur Einstellung von Kindersicherung auf verschiedenen Endgeräten finden Sie hier.

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Technischer Jugendmedienschutz – Einstellungen, Apps und Programme
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Altersstufen und Sendezeiten im Fernsehen

Im Fernsehen werden die Altersstufen ebenfalls berücksichtigt und beeinflussen, wann bestimmte Inhalte ausgestrahlt werden. Programme mit ungeeignetem Inhalt dürfen nicht zu Zeiten ausgestrahlt werden, zu denen Kinder und Jugendliche typischerweise fernsehen.

Jugendschutzbeauftrage der Sender tragen für die jugendschutzkonforme Platzierung von Inhalten sorge. Sie können sich an den FSK Freigaben orientieren oder Produkte der FSF (Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung vorlegen. Die Prüfer:innen der FSF bearbeiten diese Anträge dann im Ausschuss, legen eine Altersfreigabe und die damit verbundene Sendezeit fest oder verbinden die Freigabe eines Inhalts mit Schnittauflagen.

Die Sendezeiten der verschiedenen Altersfreigaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Inhalte 0 – 6 Jahre: ohne Einschränkung
  • Inhalte ab 12 Jahren: i.d.R. 20 – 6 Uhr (außer Sie wurden explizit für das Tagesprogramm freigegeben)
  • Inhalte ab 16 Jahren: 22 – 6 Uhr
  • Inhalte ab 18 Jahren: 23 – 6 Uhr

Tipps beim Kauf von DVDs oder Blu-Rays

Filme, die auf DVD und Blu-Ray im Handel zugänglich gemacht werden, verfügen über eine Altersfreigabe der FSK und bieten eine verlässliche Orientierung bei der Medienwahl. Auf der Vorderseite der Verpackung befindet sich eines unserer Kennzeichen, die auf die jeweilige Altersstufe hinweisen. Auf der Rückseite der Verpackung werden die Zusatzhinweisen veröffentlicht. Mit ihnen können Kund:innen die Gründe für eine Altersbewertung auf einen Blick erkennen.

Filme, die auf DVD und Blu-Ray im Handel zugänglich gemacht werden, verfügen über eine Altersfreigabe der FSK und bieten eine verlässliche Orientierung bei der Medienwahl. Auf der Vorderseite der Verpackung befindet sich eines unserer Kennzeichen, die auf die jeweilige Altersstufe hinweisen. Auf der Rückseite der Verpackung die Zusatzhinweise veröffentlicht. Mit ihnen können Kund:innen die Gründe für eine Altersbewertung auf einen Blick erkennen.

Auf einem Datenträger befinden sich in der Regel mehrere Inhalte. So können neben dem Hauptfilm Bonusmaterialen, wie Making-Of oder Trailer enthalten sein oder bei Serien mehrere Episoden oder Staffeln. Daher ist es wichtig zu wissen, dass immer die höchste Altersstufe dieser Inhalte auf der Vorderseite der Verpackung angezeigt wird.