Guide Kino

Die FSK bietet Anbieter:innen im Kino Bereich umfassende Unterstützung und vielseitige Informations- und Serviceleistungen an. In diesem Infoguide finden Sie alle relevanten Informationen für Kinos, Kino-Dienstleister und Filmverleiher:innen auf einen Blick.

FSK-Freigabe beantragen

Die FSK ist die bekannteste Jugendschutzmarke in Deutschland. Die Altersfreigaben stehen für ein positives Filmerlebnis für die ganze Familie und sie bieten Eltern und Fachkräften Orientierung und garantieren Unternehmen Rechtssicherheit auch im Kino. Als Verwaltungsakte nach dem Jugendschutzgesetz schützen sie vor Indizierungen und Bußgeldern, sofern die gesetzlichen Verbreitungsbeschränkungen beachtet werden.

Beratung Jugendschutz: Vorab-Altersbewertung

Bereits im Vorfeld eines Antrags auf FSK Altersfreigabe für filmische Inhalte (z. B. Spielfilm, Serie, Trailer, Kurzfilm, Clip), können Sie die Beratung durch unsere Jugendschutzexpert:innen einholen, um eine Vorabeinschätzung zur Jugendschutzrelevanz und einer zu erwartenden Altersfreigabe erhalten. So können Sie frühzeitig abschätzen, ob Zielvorstellungen oder Vorgaben in Lizenzverträge voraussichtlich eingehalten, oder ob Änderungen am Produkt in Betracht gezogen werden.

Nicht nur für finale Produkte, sondern auch für Inhalte in der Pre- oder Postproduktion (z.B. Drehbuch, Storyboard, Rohschnitt) kann der Service genutzt werden. Das Beratungsangebot hat sich für die Distributionsplanung bewährt und wird bereits von vielen Unternehmen genutzt.

FSK Zusatzhinweise im Kino

Seit dem 1. Januar 2023 sind gemäß gesetzlicher Vorgabe ergänzende Zusatzhinweise (Deskriptoren) in Form von textlichen Hinweisen für alle Filme über 60 Minuten und Serienepisoden festgelegt worden. Diese Deskriptoren sollen Familien eine leichtere Orientierung über die Gründe der Altersfreigabe bieten.

Eine Übersicht aller Zusatzhinweise und Erläuterungen finden Sie hier

Informationen zur PG-Regelung

Das Jugendschutzgesetz (§11 Abs. 2 JuSchG) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Seit dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

Wer ist erziehungsbeauftragte Person? (§1 Abs. 1 S. 4 JuSchG)

Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:

  • Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
  • Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc.
  • Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.

Welche Überprüfungspflichten gibt es? (§2 JuSchG)
Wird ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet, bei der es sich dem Anschein nach um ein Elternteil handelt, besteht kein Anlass zur Überprüfung.

Wenn es sich bei der Begleitung um eine erziehungsbeauftragte Person handelt, kann es ausreichen, wenn die Beauftragung in mündlicher Form schlüssig dargelegt wird und kein Grund ersichtlich ist, an der Berechtigung zu zweifeln. Zweifelsfälle können u.a. sein: geringes Alter der Begleitperson, auffälliges Verhalten, Eindruck des bloßen Vorwandes.

In Zweifelsfällen und zur vollständigen rechtlichen Absicherung der Kinobetreiber muss die Volljährigkeit der Begleitperson sowie die Erziehungsbeauftragung überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch Vorlage des Ausweises sowie einer von einem Elternteil unterschriebenen schriftlichen Bestätigung mit Kontaktdaten, in welcher die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich sowie Ort und Datum der Beauftragung erfasst sind.

FSK Kurzbegründungen

Die FSK-Altersfreigabe des Films sollte den Eltern bzw. erziehungsbeauftragten Personen bewusst sein. Eltern können sich hier vorab informieren und Begründungstexte für die Altersfreigaben aller aktuellen Kinostarts einsehen. Die Begründungstexte können auch auf Aangeboten der Kinos als Orientierung eingebunden werden. Hierzu können Sie sich mit der FSK in Verbindung setzen.

FSK-Freigaben-Schnittstelle

Um die aktuellen FSK Freigaben und Zusatzhinweise vollautomatisiert abrufen zu können, bieten wir eine FSK Freigaben Schnittstelle (FSK-API) an. Mit der API erhalten Sie Zugriff auf FSK-Altersfreigaben und Metadaten für über 500.000 Filme, Serien, Trailer, Clips sowie weitere filmische Inhalte. Es entfällt die zeitaufwändige manuelle Recherche. Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand auch bei der Veränderung von Freigaben, aufgrund einer Neuprüfung nach 10 Jahren oder einer Appellationsentscheidung.

Das könnte Sie auch interessieren: